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Reiserecht / Verkehrsrecht / Arbeitsrecht

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Anpassung der Chauffeurverordnung (ARV1) durch den Bundesrat

Datum:
13.03.2025
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Reiserecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht
Thema:
Chauffeurverordnung ARV1
Stichworte:
Arbeitsvorschriften, Arbeitszeitvorschriften, ARV 1, Busreisen, Carfahrten, Chauffeur, Chauffeurverordnung, Lenkvorschriften, Reisecar, Ruhezeitvorschriften
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 07.03.2025 die Chauffeurverordnung (ARV1) angepasst. Dadurch werden bei Rundfahrten mit Kleinbussen und Reisecars neue Möglichkeiten geschaffen. Es soll für Wettbewerbsgleichheit sorgen und den Vollzug vereinfachen.

Änderungen: Arbeitsvorschriften, Lenkvorschriften und Ruhezeitvorschriften

Mit den Änderungen der folgenden Vorschriften erhalten Car- und Kleinbus-Chauffeure auf Rundfahrten innerhalb der Schweiz mehr Flexibilität bei der Planung ihrer vorgeschriebenen Ruhezeiten:

  • Arbeitsvorschriften,
  • Lenkvorschriften
  • und Ruhezeitvorschriften

Diese Regelungen galten bisher nur für grenzüberschreitende Rundfahrten. Zudem können die Chauffeure/-Innen ihre Pausen auf Rundfahrten nun flexibler einteilen.

Damit schafft der BR gleich lange Spiesse für Anbieter aus dem In- und Ausland und erleichtert so die Arbeit der kantonalen Vollzugsorgane.

Kabotageverbot

Rundfahrten mit im Ausland immatrikulierten Fahrzeugen, bei denen die Fahrgäste in der Schweiz aufgenommen und wieder abgesetzt werden, bleiben wegen des Kabotageverbots verboten.

Dokumente

Chauffeurverordnung, ARV 1

Quelle: admin.ch

Erläuterungen zur Änderung der Chauffeurverordnung (ARV 1) – Neue Möglichkeiten bei Rundfahrten

Quelle: admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: flix.com

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