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Anwaltsregister-Eintragung: Schwergewichtige Anwaltstätigkeit im Kanton

Art. 6 und 28 BGFA (SR 935.61); Art. 18bis AnwG (sGS 963.70)

Datum:
11.03.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Anwälte / Mediatoren
Thema:
Anwaltsregister-Eintragung
Stichworte:
Anwalt, Anwälte, Anwaltsregister, Anwaltstätigkeit, Eintragung, Kanton, Rechtsanwalt, Registereintrag, St.Gallen
Erlass:
Art. 6 und 28 BGFA (SR 935.61); Art. 18bis AnwG (sGS 963.70)
Entscheid:
AW.2023.15
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sachverhalt

Ein beruflich im Fürstentum Liechtenstein (FL) niedergelassener Rechtsanwalt, welcher das Anwaltspatent des Kantons St. Gallen besitzt, beantragt für sein Nebenbüro im Kanton St. Gallen die Eintragung ins Anwaltsregister und ins Register der Notare.

Prozess-History

Der Präsident der Anwaltskammer weist das Gesuch des Anwalts ab.

Erwägungen

Der Eintrag im Anwaltsregister oder in der EU-/EFTA-Liste setzt voraus setzt gemäss Anwaltskammer am Kantonsgericht St. Gallen, dass der Rechtsanwalt das Schwergewicht bzw. den Mittelpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit im Kanton St. Gallen hat.

Fehlt es an dieser Voraussetzung, ist auch eine Eintragung in das Register der Notare ausgeschlossen, so die Anwaltskammer.

Entscheid

Abweisung des Gesuches.

Kantonsgericht des Kantons St. Gallen
Anwaltskammer
Entscheiddatum: 08.03.2023
Publikationsdatum: 14.04.2023
AW.2023.15

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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