Sachverhalt
Ein beruflich im Fürstentum Liechtenstein (FL) niedergelassener Rechtsanwalt, welcher das Anwaltspatent des Kantons St. Gallen besitzt, beantragt für sein Nebenbüro im Kanton St. Gallen die Eintragung ins Anwaltsregister und ins Register der Notare.
Prozess-History
Der Präsident der Anwaltskammer weist das Gesuch des Anwalts ab.
Erwägungen
Der Eintrag im Anwaltsregister oder in der EU-/EFTA-Liste setzt voraus setzt gemäss Anwaltskammer am Kantonsgericht St. Gallen, dass der Rechtsanwalt das Schwergewicht bzw. den Mittelpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit im Kanton St. Gallen hat.
Fehlt es an dieser Voraussetzung, ist auch eine Eintragung in das Register der Notare ausgeschlossen, so die Anwaltskammer.
Entscheid
Abweisung des Gesuches.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam