Der Bundesrat hat am 14.03.2025 die Vernehmlassung für das neue Breitbandfördergesetz (BBFG) eröffnet.
Ziel des Gesetzes ist es, der Schweizer Bevölkerung flächendeckend schnellen Internetzugang mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s zu ermöglichen. Das Förderprogramm greift gezielt in Regionen ein, in denen ein marktwirtschaftlicher Ausbau wirtschaftlich nicht tragbar ist, insbesondere in ländlichen Gebieten.
Die Förderung soll hauptsächlich den Ausbau von Glasfasernetzen oder Funkinfrastrukturen unterstützen, wobei Gemeinden als wichtigste Empfänger der Fördermittel vorgesehen sind.
Eckdaten Förderprogramm
- auf sieben bis zehn Jahre befristet
- umfasst Fördermittel in Höhe von insgesamt CHF 730 Millionen,
- zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von den Kantonen finanziert
- der Anteil des Bundes (maximal CHF 375 Millionen) durch zweckgebundene Mobilfunk-Konzessionsgebühren gedeckt.
Sicherstellung Wettbewerb
Um den Wettbewerb sicherzustellen, sind die Betreiber geförderter Netzwerke dazu verpflichtet, anderen Anbietern diskriminierungsfreien Zugang zu gewähren. Das Förderprogramm soll helfen, den digitalen Graben zwischen Stadt und Land zu verringern und gleichwertige Chancen für alle Landesteile zu schaffen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. Juni 2025.
Faktenblatt zur Eröffnung der Vernehmlassung zum Breitbandfördergesetz
Quelle: admin.ch
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LawMedia Redaktionsteam