Einleitung
Ab dem 01.07.2025 ändern sich in der Schweiz die Regeln für die Führer- und Fahrprüfungen. Neu müssen Fahrschülerinnen und Fahrschüler umfassende Kenntnisse und Kompetenzen im Umgang mit Fahrerassistenzsystemen nachweisen.
Grundlage dieser Neuerungen ist eine Anpassung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV), die der Gesetzgeber verabschiedet hat.
Agenda
Theorieprüfung
Prüfungskandidatinnen und -kandidaten müssen Fahrerassistenzsysteme (z. B. Tempowarner) und Automatisierungssysteme unterscheiden können.
Sie müssen deren Wirkungsweise verstehen:
- Informierend und warnend
- Kontinuierlich unterstützend
- Temporär eingreifend
Praktische Prüfung
Die Prüfung wird angepasst, um die Neulenkenden im Umgang mit Fahrerassistenzsystemen zu testen. Prüflinge müssen:
- Die im Fahrzeug verbauten Systeme kennen.
- Diese korrekt anwenden können.
- Deren Grenzen und Risiken verstehen und einschätzen können.
- Für Motorräder werden zusätzlich prüfungsrelevante Assistenzsysteme festgelegt, etwa solche mit nachweislichem Einfluss auf Sicherheit und Verkehrsfluss.
Auswirkungen auf Fahrschulen
Fahrschulen müssen ihre Lehrpläne anpassen, um Lernende gezielt auf den Umgang mit Assistenzsystemen vorzubereiten.
Fokus der Ausbildung:
- Richtiger Einsatz der Systeme als Teil der Fahrkompetenz.
- Technische Grenzen und die Bedeutung der Selbstverantwortung der Fahrenden.
- Training im Umgang mit Systemeingriffen und Übernahmeaufforderungen.
Fazit: Einheitliche Umsetzung
Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (Asa) wird die Richtlinie für Führerprüfungen entsprechend anpassen, um eine schweizweit einheitliche Beurteilung sicherzustellen.
Die Neuerungen sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und sicherstellen, dass Neulenkende moderne Fahrerassistenzsysteme nicht nur kennen, sondern auch sicher und kompetent anwenden können.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: By Robert Basic Uploaded by AVIA BavARia, CC BY 2.0