Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die aktualisierten Quellensteuertarife für das Jahr 2025 veröffentlicht. Diese gelten für Löhne sowie für andere quellensteuerpflichtige Einkünfte.
Insbesondere der Kanton Waadt (VD) hat Korrekturen an seinen Tarifdateien vorgenommen, die nun in die nationalen Berechnungen integriert wurden.
Die wichtigsten Punkte zur Quellensteuer
- Wer ist betroffen?
- Ausländische Arbeitnehmende ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz, wie zum Beispiel Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
- Personen ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C), die in der Schweiz wohnen.
- Wie wird die Quellensteuer erhoben?
- Der Steuerbetrag wird vom Arbeitgeber direkt vom Lohn oder weiteren quellensteuerpflichtigen Einkünften abgezogen.
- Arbeitgebende überweisen die vom Lohn in Abzug gebrachte Quellensteuer an die zuständige kantonale Steuerbehörde.
Was ist neu in 2025?
- Quellensteuertarife für Löhne:
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- Die Tarifdatei des Kantons Waadt wurde überarbeitet. Die Änderungen sind in der schweizweiten Aktualisierung berücksichtigt.
- Quellensteuertarife für übrige Einkünfte:
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- Auch für andere Einkommensarten wurde die Tarifdatei des Kantons Waadt angepasst, mit entsprechenden Updates in der gesamten Schweiz.
Informationen und Zugriff
Die neuen Tarife stehen online auf der Website der ESTV zur Verfügung. Unternehmen und Steuerpflichtige sind dazu angehalten, die aktualisierten Tarife rechtzeitig zu berücksichtigen, um eine korrekte Abwicklung der Quellensteuer sicherzustellen:
- Schweizerische Quellensteuer QST | estv.admin.ch
Weitere vertiefte Informationen zur Quellensteuer und den Tarifen 2025 finden sich unter dem folgenden Link:
Disclaimer
Für die von der Medienberichterstattung der Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) übernommenen Daten und Informationen lehnen sowohl die ESTV als auch die LawMedia AG ihre Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit der publizierten Daten ab (Haftungsausschluss).
Für den Inhalt der Daten ist ausschliesslich die entsprechende kantonale Steuerbehörde zuständig.
Weiterführende Informationen
Quellensteuer Allgemein
- Quellensteuern (Quelle: LawMedia AG)
Quellensteuer-Änderungen
- Quellensteuer (QST): Quellensteuertarife 2025
- Quellensteuer: Rundschreiben Nr. 206: Quellensteuertarife 2024
- Quellensteuer 2023: Verwirkungsfrist für nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) bis 31.03.2024
- Quellensteuer: Antragsfrist für Quellenbesteuerte bis 31.03.2022, aufgrund der Änderungen vom 01.01.2021
- Quellensteuer: Änderungen per 01.01.2021
Quelle
LawMedia Redaktionsteam