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Verdeckte Fahndung: Verwertbarkeit von Beweisen bei versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern

Art. 298 StPO - Beweise aus präventiver Überwachung verwertbar bei versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern

Datum:
03.04.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Allgemeines Strafrecht
Thema:
Verdeckte Fahndung
Stichworte:
Fahndung, Pädophile, präventive Überwachung, Sexualstrafrecht, Sexuelle Handungen, Verdeckte Fahndung, Verwertbarkeit von Beweisen
Erlass:
Art. 298 StPO
Entscheid:
BGer 6B_490/2024, vom 24.01.2025
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Bundesgericht hat entschieden, dass Beweise aus einer präventiven verdeckten Fahndung zulässige Grundlage für die Verurteilung eines Mannes wegen versuchter sexueller Handlungen mit Kindern sind. Es bestätigt damit ein Urteil des Freiburger Kantonsgerichts.

Prozess-History

Das Freiburger Kantonsgericht verurteilte den Mann:

  • wegen versuchter sexueller Handlungen mit Kindern
  • und verurteilte ihn deswegen, sowie wegen eines weiteren Delikts, zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen
  • zudem auferlegte es ihm ein lebenslanges Verbot
    • zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit
    • oder einer organisierten ausserberuflichen Tätigkeit mit regelmässigen Kontakten mit Minderjährigen.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat in einem aktuellen Entscheid klargestellt, dass

  • Beweise aus einer präventiven verdeckten Fahndung bei versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern verwertbar sind,
  • auch wenn diese Massnahme primär dem Schutz gefährdeter Personen dient.

Im zugrunde liegenden Fall erstellte ein Fahnder ein fiktives Kinderprofil auf einer Online-Plattform. Als ein Erwachsener den vermeintlichen Minderjährigen zu sexuellen Handlungen aufforderte, kam es zur Kontaktaufnahme und später zur Anklage. Die Verteidigung argumentierte, dass die präventive Überwachung rechtswidrig erfolgte und die Beweise daher nicht zulässig seien.

Entscheid

  • Das Bundesgericht wies diese Argumentation zurück.
  • Es hielt fest, dass die verdeckte Fahndung gemäss Art. 298 StPO rechtmässig durchgeführt wurde und damit auch die erlangten Beweise verwertet werden können.
  • Der Entscheid stärkt die Möglichkeiten der Strafverfolgung im digitalen Raum.

BGer 6B_490/2024, vom 24.01.2025

Mehr:

Medienmitteilung des Bundesgerichts

Quelle: bger.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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