Angesichts der wirtschaftlichen Unsicherheit und der prognostizierten leichten Erhöhung der Arbeitslosenquote 2025 hat der Bundesrat beschlossen, die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) erneut zu verlängern.
Unternehmen können somit ab dem 01.08.2025 bis zum 31.07.2026 weiterhin bis zu 18 Monate KAE beanspruchen.
Bereits im Juni 2024 hatte der Bundesrat die Höchstbezugsdauer von KAE von 12 auf 18 Monate erhöht. Wir berichteten:
Dies, um Unternehmen mehr Zeit zu geben, sich an die schwierige wirtschaftliche Lage anzupassen und Arbeitsplätze zu erhalten.
- Diese Massnahme war zunächst bis zum 31.07.2025 befristet.
- Mit dem aktuellen Beschluss wird die verlängerte Bezugsdauer nun um ein weiteres Jahr fortgeführt.
Die Entscheidung basiert auf der Einschätzung, dass eine Erholung des Arbeitsmarktes vorerst nicht absehbar ist.
- Die Schweizer Wirtschaft wächst derzeit unterdurchschnittlich.
- Handels- sowie wirtschaftspolitische Unsicherheiten, wie die von den USA Anfang April beschlossenen zusätzlichen Zölle auf Schweizer Waren, belasten die Konjunktur.
- Besonders betroffen sind die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie) sowie die Uhrenbranche, die vermehrt auf Kurzarbeitsentschädigung angewiesen sind.
Mit der erneuten Verlängerung der Höchstbezugsdauer von KAE erhalten Unternehmen weiterhin die Möglichkeit, für ihre Beschäftigten bis zu 18 Monate Kurzarbeitsentschädigung zu beantragen, sofern die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Diese Massnahme soll dazu beitragen, Arbeitsplätze zu sichern und den Unternehmen mehr Planungssicherheit in unsicheren Zeiten zu bieten.
Dokumente
Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
Quelle: admin.ch
Weiterführende Informationen
Bezugsdauer Kurzarbeitsentschädigung
- Bundesrat verlängert Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung
- Kurzarbeitsentschädigung (KAE): Bundesrat verlängert Höchstbezugsdauer von 12 auf 18 Monate
Kurzarbeit / Kurzareitsentschädigung (KAE)
Covid-10-Kredite und Kurzarbeitsentschädigung
Quelle
LawMedia Redaktionsteam