LAWNEWS

Sozialversicherungsrecht / Arbeitsrecht

QR Code

Bundesrat verlängert maximale Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate

Inkrafttreten: 01.08.2024; Ursprüngliche Befristung: 31.07.2025; Neu: Verlängerung bis 31.07.2026

Datum:
23.05.2025
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht
Thema:
Maximale Bezugsdauer Kurzarbeitsentschädigung
Stichworte:
Arbeitslosenquote, Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarkt, Bezugsdauer, Höchstbezugsdauer, Insolvenzentschädigung, KAE, Konjunktur, Kurzarbeit, Kurzarbeitsentschädigung, Maximale Bezugsdauer, Unternehmen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Angesichts der wirtschaftlichen Unsicherheit und der prognostizierten leichten Erhöhung der Arbeitslosenquote 2025 hat der Bundesrat beschlossen, die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) erneut zu verlängern.

Unternehmen können somit ab dem 01.08.2025 bis zum 31.07.2026 weiterhin bis zu 18 Monate KAE beanspruchen.

Bereits im Juni 2024 hatte der Bundesrat die Höchstbezugsdauer von KAE von 12 auf 18 Monate erhöht. Wir berichteten:

Dies, um Unternehmen mehr Zeit zu geben, sich an die schwierige wirtschaftliche Lage anzupassen und Arbeitsplätze zu erhalten.

  • Diese Massnahme war zunächst bis zum 31.07.2025 befristet.
  • Mit dem aktuellen Beschluss wird die verlängerte Bezugsdauer nun um ein weiteres Jahr fortgeführt.

Die Entscheidung basiert auf der Einschätzung, dass eine Erholung des Arbeitsmarktes vorerst nicht absehbar ist.

  • Die Schweizer Wirtschaft wächst derzeit unterdurchschnittlich.
  • Handels- sowie wirtschaftspolitische Unsicherheiten, wie die von den USA Anfang April beschlossenen zusätzlichen Zölle auf Schweizer Waren, belasten die Konjunktur.
  • Besonders betroffen sind die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie) sowie die Uhrenbranche, die vermehrt auf Kurzarbeitsentschädigung angewiesen sind.

Mit der erneuten Verlängerung der Höchstbezugsdauer von KAE erhalten Unternehmen weiterhin die Möglichkeit, für ihre Beschäftigten bis zu 18 Monate Kurzarbeitsentschädigung zu beantragen, sofern die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Diese Massnahme soll dazu beitragen, Arbeitsplätze zu sichern und den Unternehmen mehr Planungssicherheit in unsicheren Zeiten zu bieten.

Dokumente

Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung

Quelle: admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.