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Schuldbetreibung

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Inkassounternehmen: Glaubhaftmachung des Interesses als Gesuchstellerin

SchKG 8a Abs. 2

Datum:
20.05.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Schuldbetreibung
Thema:
Inkasso-Unternehmen
Stichworte:
Glaubhaftmachung, Inkasso, Inkassounternehmen, Nachweis, Vertragsverhältnis
Erlass:
SchKG 8a Abs. 2
Entscheid:
BlSchK 89 (2025) Nr. 4, S. 39 ff.
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Inkassounternehmung muss erbringen:

  1. Die Glaubhaftmachung des Interesses ihres Kunden an der Person, über die Auskunft verlangt wird;
  2. Den Nachweis ihres Vertragsverhältnisses mit dem Kunden.

Gelingen die Glaubhaftmachung und der Nachweis nicht, ist der Inkassounternehmung die Auskunft zu verweigern.

Kantonsgericht Luzern
11.03.2024
LGVE 2024 I Nr. 1

BlSchK 89 (2025) Nr. 4, S. 39 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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