Die Bundesverwaltung soll künftig ein stärker marktorientiertes Lohnsystem haben:
- Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 30.04.2025 dem Detailkonzept zur Optimierung des Lohnsystems für das Bundespersonal zugestimmt.
- Frühere Beschlüsse sowie Aufträge aus dem Parlament werden damit umgesetzt.
- Die Optimierung des Lohnsystems ist nicht Teil der Entlastungsmassnahmen im Personalbereich.
Einleitung
Der Bundesrat (BR) hat dem Detailkonzept zur Optimierung des Lohnsystems für das Bundespersonal zugestimmt und den Auftrag erteilt, in einem nächsten Schritt die rechtlichen Grundlagen im Bundespersonalrecht anzupassen.
Marktgerechte Ausrichtung des Bundes-Lohnsystems
Das Lohnsystem der Bundesverwaltung soll im Bereich der Lohnentwicklung stärker an Lohnsysteme anderer Unternehmen angenähert und damit marktgerechter ausgerichtet sein.
Damit setzt der Bundesrat frühere Beschlüsse um, welche auf das Postulat 19.3974 (Entkopplung der Lohnentwicklung von der Leistungsbeurteilung) der Finanzkommission des Nationalrates zurückgehen.
Aufhebung der automatischen Lohnentwicklung hin zum Maximum der jeweiligen Lohnklasse
Die heute für alle Mitarbeitenden geltende, automatische Lohnentwicklung hin zum Maximum der jeweiligen Lohnklasse – je nach individueller Leistungsbeurteilung langsamer oder schneller – wird aufgehoben.
Künftig soll die Lohnentwicklung einem systembasierten Modellverlauf, der bei konstant guter Leistung zum «Ziellohn» führt, folgen. Dieser sog. «Ziellohn» soll unter dem Lohnklassenmaximum liegen. Bei konstant sehr guten Leistungen können die Mitarbeitenden das Lohnklassenmaximum aber weiterhin erreichen.
Lohnentwicklung in künftig geringeren jährlichen Lohnschritten
Die Lohnentwicklung soll künftig mit geringeren jährlichen Lohnschritten erfolgen; im Gegenzug sind die Anfangslöhne tendenziell höher.
Dies soll sich für die Bundesverwaltung, insbesondere bei der Personalgewinnung, positiv auswirken; zudem soll den im Vergleich zu früher eher kürzeren Verweilzeiten an einer Arbeitsstelle Rechnung getragen werden.
Gemäss «Modellrechnungen» des Bundes sollen die Lebenslöhne (Salär über eine ganze Karriere) im Vergleich mit dem heutigen System in allen Lohnklassen stabil bleiben.
Berücksichtigung der zunehmenden Mobilität beim Ortszuschlag
Der auch aufgrund der zunehmenden Mobilität nicht mehr zeitgerechte Ortszuschlag, welcher die regionalen Unterschiede der Lebenshaltungskosten ausgleichen soll, wird aufgehoben und in den Grundlohn integriert.
Mittel- und langfristig leicht verringernde Lohnkosten erwartet
Die Lohnkosten der Bundesverwaltung sollen sich mit der Systemumstellung mittel- bis langfristig leicht verringern.
Die Optimierung des Lohnsystems ist dagegen nicht Teil der Entlastungsmassnahmen im Personalbereich.
Nach einigen Jahren soll eine Evaluation zeigen, ob sich die erwarteten Effekte eingestellt haben.
Beilage
Optimierung des Lohnsystems der Bundesverwaltung
Weiterführende Informationen
Öffentliches Personalrecht
Handbuch öffentliches Personalrecht
- Öffentliches Personalrecht Band 1: Bund. Unter Berücksichtigung ausgewählter Aktiengesellschaften und Anstalten des Bundes | schulthess.com
Medienmitteilung des Bundesrats vom 02.05.2025
Quelle
LawMedia Redaktionsteam