Der Bundesrat (BR) hat am 30.04.2025 zur Totalrevision der Patentverordnung (PatV) die Vernehmlassung eröffnet.
Die Totalrevision wurde notwendig, weil die Eidgenössischen Räte im März 2024 eine Teilrevision des Patentgesetzes (PatG) beschlossen hatten.
Der BR nimmt dies zum Anlass, die seit 1978 in Kraft stehende Patentverordnung (PatV) vollständig zu überarbeiten und zu modernisieren.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 22.08.2025.
Einleitung
Das von den Eidgenössischen Räten beschlossene revidierte Patentgesetz (PatG) führt Neuerungen beim Schweizer Patent ein:
- Der Vorentwurf zur überarbeiteten Patentverordnung
- konkretisiert diese Gesetzesänderungen und
- regelt die Einzelheiten des neuen Patenterteilungsverfahrens.
- Die überarbeiteten Normen bringen folgende Neuigkeiten:
- für alle Patentanmeldungen wird die obligatorische Recherche zum Stand der Technik;
- die fakultative Prüfung auf Neuheit;
- die erfinderische Tätigkeit;
- die Zulassung von englischsprachigen technischen Unterlagen.
Digitalisierungshürden werden abgebaut
Der BR nutzt die Anpassung an das neue Patentgesetz (PatG), um die seit 01.01.1978 in Kraft stehende Verordnung zu modernisieren:
- Neu: Elektronisches Dokumenten-Handling notwendig
- Zahlreiche Bestimmungen entsprechen nicht den heutigen Bedürfnissen
- Möglichst viele Dokumente sollten elektronisch eingereicht, verwaltet und aufbewahrt werden können.
- Neu: Beseitigung der Digitalisierungshürden
- Änderungen im Vorentwurf sollen die vorhandene Digitalisierungshürden beseitigen;
- Erleichterung der elektronischen Datenverwaltung;
- Ermöglichung des elektronischen Verkehrs mit dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE).
Schlankes Patenterteilungsverfahren
Weiter soll das Patenterteilungsverfahren optimiert und v.a. modernisiert werden:
- Straffung des Patenterteilungsverfahrens;
- Harmonisierung der Fristen.
Anmelder erhalten ausserdem folgende neue Möglichkeiten:
- Beschleunigung der Anmeldung:
- Recht, eine vorgezogene vollständige Sachprüfung ihrer Anmeldung verlangen;
- Punktuelle Anpassung der Bestimmungen an das Europäische Patentübereinkommen;
- Harmonisierung der Markenschutzverordnung.
Für Anmeldende ergeben sich daraus Vorteile wie:
- zahlreiche technische Vereinfachungen;
- etliche Verbesserungen.
Dokumente
Totalrevision der Patentverordnung. Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Quelle: admin.ch
Verordnung über die Patente und ergänzenden Schutzzertifikate (Patentverordnung, PatV). Vorentwurf
Quelle: admin.ch
Weiterführende Informationen
- Patentgesetz-Revision
- Patent-Information
- Medienmitteilung des Bundesrates zur Modernisierung + Anpassung der Patentverordnung (PatV) an das revidierte Patentgesetz (PatG)
- Aktuelles aus dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum
- Newsletter, 1. Mai 2025, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum IGE [email protected]
Quelle
LawMedia Redaktionsteam