Das Bundesgericht (BGer) hat an der Hauptverhandlung vom 23.05.2025 die Klage eines Ehepaars gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft abgewiesen, welches beim Erwerb und Verkauf von Aktien der «Credit Suisse AG» im März 2023 einen Verlust erlitten hatte.
Sachverhalt
Das Ehepaar kaufte am 10., 13. und 15.03.2023 insgesamt 38’000 Aktien der Credit Suisse AG.
Nachdem die Credit Suisse AG von der UBS im Rahmen einer Notfusion am 19.03.2023 übernommen wurde, verkaufte das Ehepaar die Aktien am 20.03.2023 mit Verlust:
- Die Eheleute gelangten gleichentags an den Bundesrat.
- Sie verlangten die Entschädigung des erlittenen Wertverlustes.
Prozess-History
Sie argumentierten im Wesentlichen, dass sie
- den Aktienkauf
- ohne die positiven Aussagen des Bundesrates
- vom Dezember 2022 und
- vom März 2023 zur finanziellen Lage der Credit Suisse
- nicht getätigt hätten.
- ohne die positiven Aussagen des Bundesrates
Der Bundesrat lehnte das Haftungsbegehren im Juni 2023 ab.
Das Ehepaar reichte daraufhin beim Bundesgericht eine Staatshaftungsklage gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft über CHF 54’600 ein.
Erwägungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Am vergangenen Freitag, den 23.05.2025, fand vor Bundesgericht in Lausanne die öffentliche Hauptverhandlung statt:
- Die Parteien erhielten das Wort
- für ihre Anträge und
- für die Begründung (Plädoyers).
- Danach zog sich das Bundesgericht zur Beratung zurück.
Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts
Das Bundesgericht verkündete nach den Plädoyers und seiner Beratung das Urteil:
- Klageabweisung.
Die schriftliche Urteilsbegründung folgt laut Bundesgericht zu einem späteren Zeitpunkt.
Weiterführende Informationen
Staatshaftung
Credit Suisse-Übernahme
Quelle
LawMedia Redaktionsteam