Summary
Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 13.06.2025
- die Abkommen des Pakets zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) gutgeheissen und
- die Vernehmlassung eröffnet.
Nachdem die Schweiz im Dezember 2024 die Verhandlungen mit der EU erfolgreich abschliessen konnte,
- hat der Bundesrat die Umsetzungsgesetzgebung, inklusive Begleitmassnahmen, finalisiert.
Die offenen Fragen konnten in den letzten fünf Monaten entschieden und der Öffentlichkeit präsentiert werden:
- Lohnschutz,
- Zuwanderung,
- Strom und
- Art des Referendums
Die Vernehmlassung dauert bis zum 31.10.2025.
Der Bundesrat strebt mit dem vorgelegten «Paket» an:
- eine für die Schweiz massgeschneiderte, sektorielle Beteiligung am EU-Binnenmarkt und
- Kooperationen in ausgewählten Bereichen.
In Anbetracht der unruhigen Weltlage sind gute Beziehungen mit den Nachbarstaaten zentral.
Notwendigkeits-Bekräftigung durch den BR
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13.06.2025 erneut bekräftigt,
- dass stabile und vorhersehbare Beziehungen mit der EU und ihren Mitgliedstaaten eine strategische Notwendigkeit darstellen.
Dies ergibt sich aus der:
- Bedeutung der bilateralen Beziehungen der Schweiz zur EU
- und deren positiven Auswirkungen auf
- Wohlstand
- Stabilität
- Sicherheit.
- und deren positiven Auswirkungen auf
- internationalen geopolitischen Lage, die die Schweiz veranlasst,
- die Kooperation mit den EU-Mitgliedstaaten, insbesondere den Nachbarländern,
- auf eine stabile und rechtssichere Grundlage zu stellen.
- die Kooperation mit den EU-Mitgliedstaaten, insbesondere den Nachbarländern,
Wichtige Leistungsfähigkeit einer offenen Volkswirtschaft Schweiz
Für die Leistungsfähigkeit einer offenen Volkswirtschaft wie der Schweiz, die über keine bedeutenden Rohstoffe und einen nur begrenzten Binnenmarkt verfügt,
- spielt die Beteiligung an ausländischen Märkten eine unabdingbare Rolle.
Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass diese Beteiligung möglichst weitreichend und geografisch diversifiziert ist:
- Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Schweiz in Krisen.
- Konzentration der Schweiz auf Länder und Regionen, die für sie wirtschaftlich und handelspolitisch am wichtigsten sind.
- EU ist wichtigster Handelspartner der Schweiz, mit einem Anteil von rund 53 % am Waren- und Dienstleistungshandel.
- EU-Binnenmarkt, einer der grössten Welt-Binnenmärkte.
Bilateraler Weg als beste Option
Nach seinem Beschluss vom Mai 2021, die Verhandlungen über das Rahmenabkommen nicht fortzusetzen,
- hat der Bundesrat die verschiedenen Optionen erneut geprüft:
- Fortsetzung des bilateralen Wegs
- EWR-Beitritt
- EU-Beitritt
- umfassendes Freihandelsabkommen oder
- Nichtstun.
Der Bundesrat (BR) kam zum Schluss,
- dass der bilaterale Weg, der seit 25 Jahren massgeblich zum Erfolg der Schweiz beiträgt, weiterhin die vorteilhafteste Lösung ist;
- dass die Option «gar nicht zu handeln» nicht im Interesse der Schweiz ist.
Die Folgen des Nichtstuns wären nicht der Status quo, sondern eine zunehmend eingeschränkte Binnenmarktbeteiligung und weniger Kooperationen, was in Bezug auf Sicherheit, Wohlstand und Unabhängigkeit negative Auswirkungen für die Schweiz hätte.
Paket Schweiz-EU als Stabilisierungsfaktor
Mit dem Paket Schweiz – EU will der Bundesrat den bewährten bilateralen Weg stabilisieren und weiterentwickeln:
- Keine Kursänderung in der Schweizer Aussenpolitik
- Das Paket stellt keine Kursänderung der Schweizer Aussenpolitik dar und ist Ausdruck der Kontinuität einer massgeschneiderten Beziehung zur EU.
- Marktbeteiligung mit Wahrung von politischem Handlungsspielraum
- Mit dem Paket kann die Schweiz ihr europapolitisches Kernziel erreichen:
- eine gegenseitige Marktbeteiligung in klar definierten Sektoren sowie Kooperationen in ausgewählten Interessenbereichen;
- dies unter Wahrung des grösstmöglichen politischen Handlungsspielraums.
- Mit dem Paket kann die Schweiz ihr europapolitisches Kernziel erreichen:
- Keine Verfassungsänderung
- Eine Verfassungsänderung ist nicht nötig.
- Wahrung inländischer Begleitmassnahmen
- Inländische Begleitmassnahmen in den Bereichen
- Lohnschutz,
- Zuwanderung,
- Landverkehr und
- Strom.
- So werden die essenziellen (Sonder-)Interessen der Schweiz gewahrt.
- Inländische Begleitmassnahmen in den Bereichen
- Agrarteil + Service public
- Ausserdem ist
- der Agrarteil des erweiterten Landwirtschaftsabkommens von der dynamischen Rechtsübernahme ausgeschlossen und
- die Qualität des Service public bleibt erhalten.
- Ausserdem ist
- Stabilisierungs- und Weiterentwicklungs-Teil
- Das Paket besteht weiter aus einem Stabilisierungs- und einem Weiterentwicklungsteil.
Stabilisierungsteil
Der Stabilisierungsteil enthält:
- (a)
- die sektorielle Verankerung von institutionellen Elementen in den bestehenden Binnenmarktabkommen Personenfreizügigkeit, Abbau technischer Handelshemmnisse, Land- und Luftverkehr; dies unter Berücksichtigung von Ausnahmen, Absicherungen und Prinzipien,
- (b)
- die Aufnahme von Bestimmungen über staatliche Beihilfen in die bestehenden Land- und Luftverkehrsabkommen,
- (c)
- Kooperationsabkommen in den Bereichen Forschung, Bildung und Weltraum,
- (d)
- die Verstetigung des Schweizer Beitrags zur Stärkung der Kohäsion in der EU.
Weiterentwicklungsteil
Der Weiterentwicklungsteil entspricht den Schweizer Interessen an einem gezielten Ausbau der bilateralen Beziehungen mit der EU.
Der Weiterentwicklungsteil umfasst:
- (a)
- neue Binnenmarktabkommen in den Bereichen Strom (inkl. institutionelle Elemente und staatliche Beihilfen) und Lebensmittelsicherheit (inkl. institutionelle Elemente),
- (b)
- ein neues Kooperationsabkommen im Bereich Gesundheit.
Der Bundesrat will zudem mit der EU stärken:
- den politischen Austausch.
Das Paket sieht diesbezüglich vor:
- die Schaffung eines hochrangigen Dialogs auf Ministerebene und
- eine institutionalisierte parlamentarische Zusammenarbeit.
95 Gesetzgebungsakte der EU und 35 Schweizer Gesetze
- Paraphierung
- Die Abkommen zwischen der Schweiz und der EU wurden am 21.05.2025 paraphiert.
- Abkommens-Gutheissung durch BR
- Der Bundesrat hat die Abkommen am 13.06.2025 gutgeheissen.
- Vernehmlassung / Unterlagen
- Sie sind Teil der Vernehmlassungsunterlagen, welche umfassen:
- die nötigen inländischen Erlasstexte und
- einen erläuternden Bericht.
- Sie sind Teil der Vernehmlassungsunterlagen, welche umfassen:
- Vernehmlassung
- Die Vernehmlassung wird bis zum 31.10.2025 durchgeführt bei den
- Kantonen
- politischen Parteien
- gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden
- Städten
- Berggebieten
- gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft
- weiteren interessierten Kreisen.
- Die Rückmeldungen werden analysiert im Hinblick auf die
- Ausarbeitung der endgültigen Botschaft an die Räte.
- Die Vernehmlassung wird bis zum 31.10.2025 durchgeführt bei den
Im Einzelnen:
Im Rahmen des Pakets zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen Schweiz – EU sind 95 Gesetzgebungsakte (EU-Rechtsakte mit Gesetzescharakter) für die Schweiz von Bedeutung.
- Anpassung von 32 Schweizer Gesetzen
-
- Für die Umsetzung des Pakets sind vorgesehen:
- die Anpassung von 32 Schweizer Gesetzen (12 mit substanziellen und 20 Gesetze mit geringfügigen Anpassungen) und
- die Schaffung von 3 neuen Gesetzen.
- Für die Umsetzung des Pakets sind vorgesehen:
- Als Vernehmlassungsvorlage ausgewiesen
-
- Diese sind in der Vernehmlassungsvorlage zusammen mit den betroffenen Abkommen und den relevanten EU-Gesetzgebungsakten ausgewiesen.
- Fakultatives Staatsvertragsreferendum
-
- Am 30. April 2025 hat sich der Bundesrat für ein fakultatives Staatsvertragsreferendum für das Paket Schweiz-EU ausgesprochen.
Volkswirtschaftlicher Nutzen des Pakets
Im Hinblick auf die Eröffnung der Vernehmlassung und vor dem Hintergrund der engen wirtschaftlichen Verknüpfung mit der EU wurden fünf externe Studien zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Pakets in Auftrag gegeben:
- 5 Studien im erläuternden Bericht
- Diese flossen in den heute publizierten erläuternden Bericht ein.
- Studienergebnisse
- Während die Studie zur Teilübernahme der UBRL die Auswirkungen auf staatliche Institutionen beziffert, kommen die übrigen Studien klar zum Schluss, dass sich das Paket positiv auf die Volkswirtschaft der Schweiz auswirken würde.
- Modellberechnungen
- Gemäss den Modellberechnungen würde das Schweizer BIP im Jahr 2045 ohne die Abkommen der Bilateralen I und bei einer Rückstufung im Bereich Forschung auf den Status eines nicht-assoziierten Drittstaats um 4,9 % tiefer ausfallen als bei funktionierenden Abkommen und voller Assoziierung.
- Bedeutsames Stromabkommen
- Volkswirtschaftlich bedeutsam ist im Weiterentwicklungsteil des Pakets insbesondere das Stromabkommen.
- Es stärkt die Versorgungssicherheit und führt zu tendenziell tieferen Strompreisen.
- Diese wirken sich
- positiv auf die Wirtschaftsaktivität aus,
- stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft und
- verbessern die Kaufkraft der Haushalte.
- Mit dem Stromabkommen dürften die Strompreise im Vergleich zu einem Szenario ohne Abkommen im Jahr 2050 um bis zu 14 % tiefer liegen.
- Völkerrechtlich verbindliche Absicherung der Grenzkapazitäten
- Mit der völkerrechtlich verbindlichen Absicherung der Grenzkapazitäten können im Zeitraum 2030 bis 2050 potenziell zusätzliche Handelsgewinne im Umfang von jährlich bis zu über 1 Mrd. CHF gesichert werden.
Nächste Schritte
Die Schweiz und die EU haben Übergangsregeln zum Umfang ihrer Partnerschaft für die Phase ab Ende 2024 bis zum Inkrafttreten des Pakets festgelegt:
- Gemeinsame Erklärung
- Der Bundesrat wird diesbezüglich eine gemeinsame Erklärung mit der EU-Kommission unterzeichnen.
- Unterzeichnung am 24.06.2025 in Brüssel
- Die Unterzeichnung wird am 24.06.2025 in Brüssel stattfinden und hat rückwirkenden Charakter.
- Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen (EUPA)
- Das Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen (EUPA) wird vom Bundesrat voraussichtlich im November unterzeichnet.
- Das EUPA wurde am 9. April 2025 von der Regierung gutgeheissen.
- Die Unterzeichnung ermöglicht eine rückwirkende Assoziierung der Schweiz per 01.01.2025 an Horizon Europe, dem Euratom-Programm und dem Digital Europe Programme.
- Unterzeichnung des übrigen Abkommens
- Die Unterzeichnung der übrigen Abkommen und Protokolle Schweiz – EU sowie die Verabschiedung der Botschaft zuhanden des Parlaments werden voraussichtlich im ersten Quartal 2026 erfolgen.
Erläuternder Bericht zur Vernehmlassung
Quelle: admin.ch
History: «Bilaterale I» und «Bilaterale II»
Die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) sind eine Reihe von Abkommen, welche in zwei Phasen abgeschlossen wurden.
- «Bilaterale I»
- Die «Bilateralen I» wurden 1999 unterzeichnet und umfassen sieben Bereiche:
- Personenfreizügigkeit
- technische Handelshemmnisse
- öffentliches Beschaffungswesen
- Luftverkehr
- Landverkehr
- Landwirtschaft und
- Forschung.
- Die «Bilateralen I» wurden 1999 unterzeichnet und umfassen sieben Bereiche:
- «Bilaterale II»
- Die «Bilateralen II» folgten später und erweiterten die Zusammenarbeit auf andere Bereiche wie
- innere Sicherheit
- Asyl
- und mehr.
- Die «Bilateralen II» folgten später und erweiterten die Zusammenarbeit auf andere Bereiche wie
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: © EDA