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Wettbewerbsrecht

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WEKO leitet Untersuchung ein: Verdacht für Abreden im Stahlhandel

Untersuchung gegen Stahlhandelsunternehmen eingeleitet

Datum:
26.06.2025
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht
Thema:
Preisabsprachen und Aufteilung Kundschaft
Stichworte:
Abreden, Kundschaft, Preisabsprachen, Stahlhandel, Stahlindustrie, WEKO, Wettbewerb
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 26.06.2025 eine Untersuchung gegen vier Stahlhandelsunternehmen im Kanton Tessin eingeleitet. Es besteht der Verdacht, dass diese Firmen über mehrere Jahre hinweg Preisabsprachen getroffen und ihre Kundschaft untereinander aufgeteilt haben.

Verdacht auf Preisabsprachen und Aufteilen der Kundschaft

Laut WEKO stehen die betroffenen Unternehmen im Verdacht wegen

  • Koordination verschiedener Preiselemente beim Verkauf und der Verlegung von Stahl.

Zudem gibt es Hinweise auf:

  • Aufteilung von Kunden untereinander, um den Wettbewerb einzuschränken.

Solche Absprachen könnten einen Verstoss gegen das Kartellgesetz darstellen.

Hausdurchsuchungen durchgeführt zur Beweissicherung

Im Rahmen der Untersuchung führte die WEKO Hausdurchsuchungen bei den verdächtigten Unternehmen durch. Ziel ist es, Beweise für mögliche kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen zu sichern.

Wettbewerbsverstösse in der Bau- und Stahlbranche

Diese Untersuchung reiht sich in eine Serie von Massnahmen der WEKO gegen mutmassliche Wettbewerbsverstösse in der Bau- und Stahlbranche ein. Bereits im November 2023 hatte die WEKO eine Untersuchung gegen drei Stahlhandelsunternehmen eröffnet, die verdächtigt wurden, den Verkauf von Bewehrungsstahl an den gleichzeitigen Bezug von Distanzkörben geknüpft zu haben. Auch in diesem Fall wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt, und die Untersuchung dauert an. (Quelle: admin.ch)

Fazit

Die WEKO betont, dass solche Absprachen den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen können, indem sie zu höheren Preisen führen und die Effizienz sowie Innovationskraft der betroffenen Branchen mindern. Die Behörde setzt daher ihre Anstrengungen fort, um unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen aufzudecken und zu ahnden.

Die Untersuchung wird voraussichtlich zwei Jahre dauern.

Unschuldsvermutung

Für die betroffenen Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung.

Dokumente

Medienmitteilung

Quelle: admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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