LAWNEWS

Schweizer Identitätskarte

QR Code

Biometrische Schweizer Identitätskarte: Einführung Ende 2026

mit Chip-Ausstattung

Datum:
31.07.2025
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Schweizer Bürgerrecht, Reiserecht
Thema:
Biometrische Schweizer Identitätskarte
Stichworte:
digitale Identität, Identität, Identitätskarte, Schweizerpass
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Mit seinen Partnern in den Kantonen und beim Bund arbeitet «fedpol» derzeit an der Entwicklung der

  • ersten biometrischen Schweizer Identitätskarte.

Die biometrische Schweizer ID soll – wie schon der biometrische Schweizer Pass – mit einem Chip wird enthalten:

  • biometrische Daten.

Vorteile

  • Besser Schutz vor Missbrauch.

Einführung

  • voraussichtlich per Ende 2026

Nicht biometrische ID

  • Die nicht biometrische Identitätskarte wird weiterhin erhältlich sein und innerhalb der Schweiz verwendet werden dürfen.

Sicherheitsbedürfnisse

Identitätsausweise sollten möglichst sicher und nicht fälschbar sein. Hiefür sollten sie regelmässig technologisch modernisiert werden.

Die Aktualisierung dient somit der Vorbeugung vor:

  • Identitätsmissbrauch;
  • Fälschungen:
  • Vorbeugung weiterer Arten von Missbrauch.

Die künftige biometrische Identitätskarte soll daher – wie der heutige biometrische Schweizer Pass – enthalten

  • ein Chip, auf welchem gespeichert sind
    • zwei Fingerabdrücke und
    • ein Gesichtsbild.

Biometrische Daten

Physische Kartenpräsentation

Die biometrischen Daten sind besonders geschützt:

  • Sie können nur ausgelesen werden, wenn die Identitätskarte physisch vorgezeigt wird.

Weitere Anforderungen:

  • Kein Auslesen auf Distanz.
  • Zugriffsberechtigung auf die Fingerabdrücke nur für Länder, deren Datenschutzvorschriften den schweizerischen gleichwertig sind.

Biometrische Identitätskarte wird Reisen auch in die EU gewährleisten

Bereits 2019 haben das Europäische Parlament und der Rat der EU eine Verordnung verabschiedet, der zufolge die Mitgliedstaaten seit 2021 ausschliesslich biometrische Identitätskarten ausstellen.

Dieser Punkt war auch Thema im mittlerweile paraphierten Paket «Schweiz-EU»:

  • Die Schweiz wird die biometrische Identitätskarte einführen müssen:
    • voraussichtlich Ende 2026 und
    • spätestens ein Jahr nach dem Inkrafttreten des revidierten Personenfreizügigkeitsabkommens.

Die Einführung der biometrischen Identitätskarte garantiert den Schweizer Bürgern in der EU auch künftig frei reisen können. Alternativ können sie sich auf internationalen Reisen natürlich wie bis anhin mit dem biometrischen Schweizer Pass ausweisen.

Freie Wahl

Gemäss schweizerischen Ausweisgesetz können Schweizer Staatsangehörige jederzeit weiterhin eine Identitätskarte ohne Chip beantragen.

Entsprechend können sie – je nach Bedarf – zwischen den beiden Identitätskarten wählen:

  • Für Reisende innerhalb der EU
    • Es wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.
  • Für Reisenden innerhalb der Schweiz
    • Es ist die «nicht biometrische Identitätskarte» ausreichend.

Eine flexible Abstimmung auf die individuellen Bürger-Bedürfnisse ist damit sichergestellt.

Informationen des Bundes

Erklärvideo

Auf der Website www.schweizerpass.ch ist ein Erklärvideo zu finden, welche die Besonderheiten der beiden Varianten aufzeigt:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquellen: fedpol

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.