Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat im Rahmen der Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmensgruppen die Anrechnung der Residualsteuer als massgebende Steuer bei der schweizerischen Ergänzungssteuer präzisiert.
Demnach ist die Residualsteuer auf Ausschüttungen einer Schweizer Geschäftseinheit bei der ausschüttenden Schweizer Geschäftseinheit als massgebende Steuer für die Berechnung der schweizerischen Ergänzungssteuer zu berücksichtigen.
Hintergrund der Ergänzungssteuer
Die Schweiz hat im Zuge der OECD/G20-Initiative zur globalen Mindestbesteuerung die sogenannte Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (QDMTT) eingeführt, die seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist.
Diese Ergänzungssteuer stellt sicher, dass
- grosse, international tätige Unternehmensgruppen
- mit einem konsolidierten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro
- in der Schweiz einer effektiven Mindestbesteuerung von 15 % unterliegen.
Ziel ist es, den Abfluss von Steuersubstrat ins Ausland zu verhindern und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Steuerstandorts zu erhalten.
Anrechnung der Residualsteuer (Quellensteuer)
Die Residualsteuer, oft als Quellensteuer bezeichnet, wird von einem Staat auf bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen wie
- Dividenden,
- Zinsen
- oder Lizenzgebühren erhoben.
In der aktuellen Mitteilung der ESTV wird klargestellt, dass diese Residualsteuer auf Ausschüttungen einer Schweizer Geschäftseinheit bei der Berechnung der schweizerischen Ergänzungssteuer als massgebende Steuer berücksichtigt wird. Dies bedeutet, dass die auf solche Ausschüttungen erhobene Quellensteuer die Steuerlast der ausschüttenden Schweizer Geschäftseinheit mindert und somit die Höhe der fälligen Ergänzungssteuer beeinflusst.
Bedeutung für multinationale Unternehmen
Für multinationale Unternehmen mit Geschäftseinheiten in der Schweiz bedeutet diese Klarstellung eine erhöhte Rechtssicherheit bei der Steuerplanung.
Die Berücksichtigung der Residualsteuer bei der Berechnung der Ergänzungssteuer kann
- die effektive Steuerbelastung beeinflussen
- und somit Auswirkungen auf die Finanzstrategie der Unternehmen haben.
Fazit
Die Präzisierung der ESTV zur Anrechnung der Residualsteuer (Quellensteuer) bei der schweizerischen Ergänzungssteuer stellt einen wichtigen Schritt zur Klarstellung der steuerlichen Rahmenbedingungen für multinationale Unternehmen dar.
Sie unterstreicht das Bestreben der Schweiz, im Einklang mit internationalen Steuerstandards zu agieren und gleichzeitig die Attraktivität des eigenen Steuerstandorts zu wahren.
Weiterführende Informationen
Medienmitteilung
OECD/G20-Mindestbesteuerung
- OECD/G20-Mindestbesteuerung: Kurzfristig eingeführt auf den 01.01.2024
- BR konkretisiert Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung
- Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung): Anpassung per 01.01.2025
- OECD-Mindestbesteuerung: Umsetzung mittels Verfassungsänderung
- OECD/G20-Mindestbesteuerung: BR eröffnet Vernehmlassung
Internationale Ergänzungssteuer
Unternehmenssteuern
Quelle
LawMedia Redaktionsteam