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Arbeitsrecht / Personalabbau

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Künstliche Intelligenz (KI): Stellenabbau, weil KI immer mehr Aufgaben übernimmt

Der Umgang mit der KI wird zur essenziellen Kompetenz

Datum:
24.07.2025
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht, Personalabbau / Personalrestrukturierungen
Thema:
Künstliche Intelligenz (KI) und Arbeitsmarkt
Stichworte:
AI, Arbeitsmarkt, Artificial Intelligence, KI, Künstliche Intelligenz, Stellenabbau
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Personal wird es immer benötigen. Nur werden die Funktionen und die Anforderungen ändern.

Ausgangslage

Dem Narrativ von Künstlicher Intelligenz (KI) als Jobkiller widersprechen einige Spezialisten entschieden. Sie sehen «KI» als eine Chance:

  • In vielen Arbeitspositionen könnten nur spezifische Teile der Tätigkeit voll automatisiert werden.

Bedarfsänderungen bei Jobs?

Das Verschwinden von Jobs und damit einhergehende Neuorientierungen seien

  • teilweise in unteren Lohnsegmenten zu erwarten,

Sachverständige glauben, dass menschliche Fähigkeiten auf lange Sicht gefragter seien denn je, nämlich:

  • Kritisches Denken;
  • soziale und emotionale Fähigkeiten;
  • Strategie;
  • Empathie.

Es wird daher nicht erwartet, dass KI alle geistigen Kräfte des Menschen überflüssig macht.

Automatisierung?

Die Automatisation werde irgendwann an eine natürliche Grenze stossen.

Nicht ersetzen kann «KI»:

  • Leadership-Fähigkeiten;
  • Persönlichkeit;
  • Charisma.

Weiterhin Bedarf an menschlichen Fähigkeiten

Es braucht weiterhin Menschen, die mit Menschen umgehen können. Auch auf der Ebene der Führung (CEO’s + Verwaltungsräte).

Personal wird immer benötigt werden, v.a.  interessanterweise ältere und erfahrene Arbeitskräfte:

  • Auch in Zukunft würden Arbeitnehmer und damit Menschen benötigt, welche überprüfen, was die Maschinen entscheiden und erschaffen.

«Verifikatoren» als neuer Job?

Denkbar, dass künftig ein Job Aufwind erfährt:

  • sog. «Verifikatoren».

Doch um beispielsweise einen Text überprüfen zu können, muss man wissen, wie man einen solchen schreibt.

«Verifikation»

  • Begrifflichkeit
    • Verifizierung oder Verifikation (von lateinisch veritas («Wahrheit») und facere («machen») ist der Nachweis, dass ein vermuteter oder behaupteter Sachverhalt wahr ist.
  • Definition
    • Unter Verifizierung versteht man die
      • Bestätigung durch Bereitstellung eines objektiven Nachweises, dass festgelegte Anforderungen erfüllt wurden.

Fazit

Die neue Entwicklung wird zu Job- oder Berufswechseln und damit öfter zu Neuorientierungen führen. Öfter dürfte inskünftig eine konstante Berufsplanung beeinträchtigt werden.

Aber wie heisst es im Volksmund so schön:

  • «Nichts ist beständiger als die Veränderung».

Dies bedeutet, dass es keine absolute Stabilität oder Unveränderlichkeit gibt, sondern dass alles in Bewegung und im Fluss ist.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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