LAWNEWS

Arbeitsrecht

QR Code

Massenentlassung: Keine Entschädigung aus Sozialplan wegen selbst verschuldeter Kündigung

Datum:
18.03.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Thema:
Massenentlassung + Sozialplan
Stichworte:
Entschädigung, Kündigung, Massenentlassung, Sozialplan
Erlass:
OR 335h Abs. 1
Entscheid:
BGer 4A_103/2023 vom 03.10.2023
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 335h Abs. 1

Ein Arbeitnehmer, welcher – trotz Unterstützung des «Job Centers» der bisherigen Arbeitgeberin aus persönlichen Gründen – kategorisch den Wechsel zu einer neuen Arbeitgeberin ablehnt, hat 

  • die darauffolgende Arbeitsvertragskündigung zu verantworten;
  • kein Entschädigungsanspruch aus dem (entsprechend formulierten) Sozialplan der früheren Arbeitgeberin.

Auf Arbeitnehmer, welchen die Arbeitgeberin eine andere zumutbare Stelle anbot, war der Sozialplan nicht anwendbar:

  • Der Sozialplan sah eine Entschädigung der Arbeitnehmer vor, welche jedoch entfiel, wenn der Mitarbeiter zwei zumutbare Stellen ablehnte.
  • Arbeitnehmern, denen von der neuen Arbeitgeberin innerhalb von 24 Monaten nach Ende der bisherigen Stelle gekündigt wurde und deren Kündigung nicht durch sie zu vertreten war, wurden wieder zur Betreuung ins «Job Center» aufgenommen.

BGer 4A_103/2023 vom 03.10.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.