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Mietzinserhöhung: Pauschalierte Geltendmachung gestiegener Unterhaltskosten?

OR 269a lit. b, VMWG 12

Datum:
14.07.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Thema:
Mietzinserhöhung
Stichworte:
gestiegene Unterhaltskosten, Kostensteigerungen, Miete, Mietzins, Mietzinserhöhung, Pauschalierte Geltendmachung
Erlass:
OR 269a lit. b, VMWG 12
Entscheid:
BGer 4A_515/2024 vom 03.03.2025
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Pauschalierung der Kostensteigerungen für die Geltendmachung des Unterhalts der Miet-Liegenschaft

  • kann nur ausnahmsweise geltend gemacht werden,
    • wenn die tatsächlichen Werte der letzten Jahre nicht aussagekräftig sind.

Ein Vermieter, welcher die Unterhaltskosten

  • im Durchschnitt der letzten drei bis fünf Jahre nicht belegt

und

  • diese Kosten auch nicht dem Durchschnitt vor der letzten Mietzinserhöhung gegenüberstellt,

kann 

  • nicht auf eine Pauschalierung ausweichen.

Der Vermieter hat keinen Anspruch auf eine Mietzinserhöhung unter diesem Titel.

BGer 4A_515/2024 vom 03.03.2025

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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