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Relative Marktmacht: WEKO leitet Untersuchung gegen Konsumgüterkonzern ein

Relative Marktmacht in der Konsumgüterindustrie

Datum:
03.07.2025
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht, Konsumentenschutz / Konsumentenrecht
Thema:
Relative Marktmacht
Stichworte:
Beiersdorf, Kartellgesetz, Konsumgüter, Konsumgüterkonzern, Migros, Nivea, relative Marktmacht, WEKO, Wettbewerb, Wettbewerbsbehörden
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 24. Juni 2025 eine Untersuchung gegen den deutschen Konsumgüterkonzern Beiersdorf eingeleitet.

Im Fokus steht der Verdacht,

  • dass Beiersdorf der Migros den Bezug von Nivea-Produkten zu höheren Preisen als vergleichbaren Detailhändlern im Ausland anbietet.

Sollte Beiersdorf gegenüber der Migros als relativ marktmächtig eingestuft werden, könnte dieses Verhalten einen Verstoss gegen das Kartellgesetz darstellen.

Beiersdorf, mit Hauptsitz in Deutschland, produziert und vertreibt weltweit Nivea-Produkte wie Hautcremes, Deodorants, Shampoos und Duschgels. Die Migros bezieht diese Produkte von Beiersdorf und verkauft sie in ihren Filialen sowie online an Konsumentinnen und Konsumenten weiter.

Die Eckdaten zur eröffneten Untersuchung:

Die WEKO wird nun prüfen, ob Beiersdorf gegenüber der Migros eine relative Marktmacht besitzt.

Ein Unternehmen gilt als relativ marktmächtig,

  • wenn andere Unternehmen beim Angebot oder der Nachfrage einer Ware oder Dienstleistung derart abhängig sind,
  • dass keine ausreichenden und zumutbaren Ausweichmöglichkeiten bestehen.

Falls diese Marktmacht festgestellt wird, untersucht die WEKO, ob Beiersdorf diese Position missbraucht, indem es von der Migros für identische Nivea-Produkte höhere Preise verlangt als von vergleichbaren Detailhändlern im Ausland.

Für Beiersdorf gilt dabei die Unschuldsvermutung.

Neue Bestimmungen zur relativen Marktmacht

  • Die neuen Bestimmungen zur relativen Marktmacht im Kartellgesetz sind seit dem 01.01.2022 in Kraft.
  • Sie zielen darauf ab, die Hochpreisinsel Schweiz zu bekämpfen und gehen auf die Fair-Preis-Initiative zurück.

Die Gesetzesänderungen schützen Schweizer Unternehmen vor Machtmissbrauch durch starke Lieferanten.

Wir berichteten:

History zum Fall

  • Die Migros hatte bereits im Januar 2025 eine Anzeige gegen Beiersdorf bei der WEKO eingereicht.
  • Der Detailhändler machte geltend, dass die Einkaufspreise für Nivea-Produkte in der Schweiz deutlich höher seien als in Deutschland.
  • Verhandlungen mit Beiersdorf über bessere Konditionen waren im Herbst 2024 gescheitert. (migros.ch)

Ausblick

Die WEKO wird nun die Abhängigkeit der Migros von Beiersdorf sowie die Preisgestaltung des Unternehmens untersuchen.

Ein entscheidender Faktor wird dabei sein, ob die WEKO die relative Marktmacht von Beiersdorf bestätigt und ob die Preisunterschiede zwischen der Schweiz und dem Ausland als missbräuchlich eingestuft werden.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dokumente

Medienmitteilung

Quelle: admin.ch

Merkblatt und Meldeformular: Relative Marktmacht

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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