LAWNEWS

Ehetrennung / Ehescheidung

QR Code

Selbständigerwerbende: Einkommensermittlung während der Trennungsdauer

ZGB 176 Abs. 1 Ziffer 1

Datum:
17.07.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Ehescheidung / Ehetrennung
Thema:
Selbständigerwerbende
Stichworte:
Ehescheidung, Eheschutz, Ehetrennung, Einkommensermittlung, Einräumung einer Übergangsfrist?, Freelancer, Hypothetisches Einkommen, marktbedingte Schwankungen, Nachehelicher Unterhalt, schwankendes Einkommen, selbständige Erwerbstätigkeit, Vollzeiterwerbstätigkeit
Erlass:
ZGB 176 Abs. 1 Ziffer 1
Entscheid:
BGer 5A_221/2024 vom 05.05.2025
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Ist die Wiederaufnahme des Zusammenlebens nicht mehr ernsthaft zu erwarten,

  • hat jeder Ehegatte bereits während der Trennungsdauer bemüht sein,
    • den eigenen gebührenden Bedarf
      • durch die Aufnahme oder
      • die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit zu sichern,
        • sofern und soweit er dazu in der Lage ist:

Erwägungen

Laut den Erwägungen des Bundesgerichts ist folgendes zu beachten:

  • Reingewinnberücksichtigung über mehrere Jahre bei schwankendem Einkommen
    • Bei schwankenden Erträgen von Selbständigerwerben ist der über mehrere Jahre erzielte, durchschnittliche Reingewinn zu berücksichtigen,
      • wobei der betreffende Vergleichszeitraum umso länger sein muss,
        • je grösser die Einkommensschwankungen sind und
        • je ungewisser die Angaben der betroffenen Person sind.
  • Erhebungsdauer des Nettoeinkommens
    • Im konkreten Fall war es nicht willkürlich auf eine Phase von 5 Jahren mit den höchsten Gewinnen abzustellen,
      • da diese Einkünfte am ehesten dem Nettoeinkommen einer Vollzeiterwerbstätigkeit entsprachen.
  • Umsatzschwankungen
    • Es bestanden keine Anhaltspunkte dafür, dass die erheblichen Unterschiede im Umsatz auf marktbedingte Schwankungen zurückzuführen waren.
  • Keine Übergangsfrist, weil keine Aufgabe der Erwerbstätigkeit
    • Auf eine Übergangsfrist-Einräumung durfte verzichtet werden,
      • da die Arbeitstätigkeit nie aufgegeben wurde.

BGer 5A_221/2024 vom 05.05.2025

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.