LAWNEWS

Steuern natürliche Personen

QR Code

Steuerabzug für Betreuungskosten: Analyse zur Nutzung des Abzugs für Kinderdrittbetreuung

ESTV-Analyse

Datum:
11.07.2025
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Besteuerung Privatpersonen
Thema:
Steuerabzug für Betreuungskosten
Stichworte:
Betreuungskosten, Eidgenössische Steuerverwaltung, ESTV, Kinderbetreuung, Kinderdrittbetreuung, Steuerabzug, Steuerabzüge
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht eine Analyse zur Nutzung des Abzugs für Kinderdrittbetreuung bei der direkten Bundessteuer auf der Grundlage der Daten für 2021.

Massnahme mit Auswirkungen auf einkommensstarke Haushalte

Diese Massnahme, welche sich mit rund CHF 100 Millionen auf den Bundeshaushalt auswirken dürfte, wird genutzt vor allem von

  • städtischen Haushalten und
  • einkommensstarken Haushalten.

Die Kenndaten sind die Folgenden:

  • Vorteile für einkommensstärkere Familien
    • Beinahe 60 % der Steuerentlastung kommen den einkommensstärksten 20 % zugute.
  • Geringe Beträge beim jeweiligen Abzug
    • Ein grosser Teil der Abzüge betrifft geringe Beträge, die oft weit unter der zulässigen Obergrenze liegen.
  • Oft nicht CHF 1’600 übersteigende Beträge
    • Rund 25 % davon übersteigen nicht CHF 1’600,
      • so der Bericht in französischer Sprache – mit deutscher Zusammenfassung.

Zusammenfassung

Bericht Steuerabzug für Kinderbetreuung

Quelle: Steuerpolitische Gutachten, Berichte, Arbeitspapiere

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.