Einleitung
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht eine Analyse zur Nutzung des Abzugs für Kinderdrittbetreuung bei der direkten Bundessteuer auf der Grundlage der Daten für 2021.
Massnahme mit Auswirkungen auf einkommensstarke Haushalte
Diese Massnahme, welche sich mit rund CHF 100 Millionen auf den Bundeshaushalt auswirken dürfte, wird genutzt vor allem von
- städtischen Haushalten und
- einkommensstarken Haushalten.
Die Kenndaten sind die Folgenden:
- Vorteile für einkommensstärkere Familien
- Beinahe 60 % der Steuerentlastung kommen den einkommensstärksten 20 % zugute.
- Geringe Beträge beim jeweiligen Abzug
- Ein grosser Teil der Abzüge betrifft geringe Beträge, die oft weit unter der zulässigen Obergrenze liegen.
- Oft nicht CHF 1’600 übersteigende Beträge
- Rund 25 % davon übersteigen nicht CHF 1’600,
- so der Bericht in französischer Sprache – mit deutscher Zusammenfassung.
- Rund 25 % davon übersteigen nicht CHF 1’600,
Zusammenfassung
Quelle: Steuerpolitische Gutachten, Berichte, Arbeitspapiere
Weiterführende Informationen
Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung
Familienergänzende Kinderbetreuung
Bundesfinanzierung immer noch unklar
Kinderbetreuung / gemeinsame Kindersorge
Gemeinsame elterliche Sorge wird zur Regel
Quelle
LawMedia Redaktionsteam