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WEKO erzielt Einigung mit Visa: Senkung der Interchange-Gebühren für Debit- und Kreditkartenzahlungen

Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen im Zahlungsverkehr

Datum:
24.07.2025
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht
Thema:
Interchange-Gebühren für Debit- und Kreditkartenzahlungen
Stichworte:
Credit Card, Debit Card, Debitkarten, Interchange Fees, Interchange-Gebühren, Kreditkarten, Online-Handel, Senkung, VISA, WEKO, Zahlungsverkehr
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat mit Visa eine Vereinbarung getroffen, die zu einer signifikanten Reduktion der Interchange-Gebühren für Debit- und Kreditkartenzahlungen führt.

Die Massnahme zielt darauf ab,

  • den Schweizer Handel finanziell zu entlasten
  • und die Wettbewerbsbedingungen im Zahlungsverkehr zu verbessern.

Reduzierte Gebühren für inländische Debitkartenzahlungen

Für Zahlungen mit Schweizer Visa-Debitkarten an physischen Verkaufspunkten (Point of Sale) in der Schweiz wurde ein durchschnittlicher Interchange-Gebührensatz von maximal 0,15 % festgelegt. Je nach Händlerkategorie gelten unterschiedliche Sätze:

  • Basissatz: Maximal 0,2 %
  • Satz für Güter des täglichen Bedarfs: Maximal 0,12 %, mit einer Obergrenze von 36 Rappen für Beträge ab 300 Franken

Diese Regelungen gelten unabhängig davon, ob

  • die Zahlung mit der physischen Karte
  • oder über ein mobiles Gerät wie Smartphone oder Smartwatch erfolgt.

Senkung der Gebühren für Online-Zahlungen

Bei inländischen Online-Zahlungen mit Visa-Debitkarten wird der zulässige Interchange-Gebührensatz ab dem 01.11.2025 von 0,31 % auf 0,25 % reduziert.

Erstmals Reduktion der grenzüberschreitenden Gebühren

Erstmals in ihrer Praxis hat die WEKO auch eine Senkung der grenzüberschreitenden Interchange-Gebühren für Zahlungen mit Visa-Karten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erreicht:

  • Debitkarten: Reduktion von 1 % auf 0,2 %
  • Kreditkarten: Reduktion von 1,15 % auf 0,44 %

Diese Massnahmen führen zu einer jährlichen Entlastung des Schweizer Handels von über 10 Millionen Franken.

Vergleich mit Mastercard

Bereits im Mai 2024 hatte die WEKO eine ähnliche Einigung mit Mastercard erzielt, die einen Interchange-Gebührensatz von 0,12 % für inländische Präsenzgeschäfte vorsah.

Wir berichteten:

Der nun mit Visa vereinbarte Satz von 0,15 % liegt zwar höher, gilt jedoch auch für Zahlungen mit mobilen Geräten, was bei der Regelung mit Mastercard nicht der Fall war.

Fazit

Bedeutung für den Schweizer Handel

Die Senkung der Interchange-Gebühren stellt einen bedeutenden Schritt zur Stärkung des Wettbewerbs im Schweizer Zahlungsverkehr dar. Händler profitieren von reduzierten Kosten, was insbesondere für kleinere Unternehmen von Vorteil ist.

Die WEKO unterstreicht mit dieser Massnahme ihr Engagement für faire Marktbedingungen und die Förderung des Wettbewerbs zum Wohle der Schweizer Wirtschaft.

Dokumente

WEKO sorgt für tiefere Interchange-Gebühren für Visa-Karten

Quelle: admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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