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Wettbewerbsrecht

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WEKO schafft Praxis: Rabatte im Rahmen von Einkaufskooperationen

Unzulässige Preisabsprachen im Rahmen einer Einkaufskooperation

Datum:
10.07.2025
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht
Thema:
Rabatte im Rahmen von Einkaufskooperationen
Stichworte:
Einkauf, Einkaufskooperation, Einkaufspreise, Konsumgüter, Kooperationen, Preise, Rabatte, Rückvergütung, Verkaufspreise, WEKO, Wettbewerb, Wettbewerbskommission
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat 16 Gross- und Einzelhändlerinnen mit einer Gesamtbusse von rund 28 Millionen Franken belegt. Darunter

  • Manor,
  • Spar,
  • Valora
  • und Volg.

Grund dafür sind unzulässige Preisabsprachen im Rahmen der Einkaufskooperation mit der Markant Handels- und Industriewaren-Vermittlungs AG.

Untersuchungsergebnis

Die WEKO-Untersuchung ergab, dass Markant im Auftrag der Händler mit Lieferanten über Dienstleistungskonditionen und Rabatte verhandelte. Ein Teil dieser Konditionen wurde als Rückvergütungen an die Händler ausbezahlt, ohne die Lieferanten darüber zu informieren.

Diese intransparenten Rückvergütungen und die damit verbundenen kollektiven Durchsetzungsmassnahmen, wie die Androhung von Produkt-Auslistungen, wurden von der WEKO als wettbewerbsverzerrend und unzulässig eingestuft.

Zulässig: Marktmacht aufbauen und niedrigere Verkaufspreise erzielen

Die WEKO betonte jedoch, dass gemeinsam verhandelte Rabatte im Rahmen einer Einkaufskooperation, die darauf abzielen, Marktmacht aufzubauen und niedrigere Verkaufspreise zu erzielen, als effizient und zulässig gelten.

Unzulässig: intransparente und wettbewerbsverzerrende Rückvergütungen

Unzulässig sind hingegen intransparente und wettbewerbsverzerrende Rückvergütungen.

Fazit / Ausblick

Markant kündigte an, den Entscheid der WEKO vor dem Bundesverwaltungsgericht anzufechten. Das Unternehmen argumentiert, dass ihr Geschäftsmodell den Wettbewerb stärke und niedrigere Preise für Konsumentinnen und Konsumenten ermögliche, ohne Einkaufs- oder Verkaufspreise zu koordinieren.

Die betroffenen Händler haben die Möglichkeit, den Entscheid der WEKO ebenfalls vor dem Bundesverwaltungsgericht anzufechten.

Dokumente

WEKO schafft Praxis zu Einkaufskooperationen

Quelle: admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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