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Handelsgerichte / Schweizerische Zivilprozessordnung

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Zürich plant die Einrichtung eines internationalen Handelsgerichts

Zurich International Commercial Court (ZICC)

Datum:
29.07.2025
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Handelsgericht / Handelsgerichte
Thema:
Einrichtung eines internationalen Handelsgerichts in Zürich
Stichworte:
Handelsgerichte, Internationales Handelsgericht, ZICC, ZPO, Zürich, Zurich International Commercial Court
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat beschlossen, ein internationales Handelsgericht, den Zurich International Commercial Court (ZICC), einzurichten.

Dieses Vorhaben folgt auf die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) im Jahr 2023, die es den Kantonen ermöglicht, ihre Handelsgerichte für internationale Streitigkeiten zuständig zu erklären.

Die entsprechenden Änderungen traten am 1. Januar 2025 in Kraft.

Wir berichteten:

Hintergrund und Zielsetzung

Bereits 2019 forderte der Zürcher Kantonsrat die Schaffung eines internationalen Handelsgerichts. Damals fehlten jedoch die gesetzlichen Grundlagen. Mit der ZPO-Revision wurde nun der rechtliche Rahmen geschaffen, um dieses Vorhaben umzusetzen. Der Regierungsrat schlägt vor, die Zuständigkeit des Handelsgerichts Zürich auf internationale handelsrechtliche Streitigkeiten auszudehnen. Verfahren sollen auf Antrag aller Parteien in englischer Sprache durchgeführt werden können.

Vorteile des ZICC

Die Einrichtung des ZICC zielt ab auf :

  • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Zürich
  • Und Ergänzung des Schiedsstandorts.

Durch die Möglichkeit, Verfahren in englischer Sprache zu führen, wird Zürich für internationale Unternehmen attraktiver. Zudem erwartet der Regierungsrat positive Effekte für die Rechtsprechung und -fortbildung. Andere Länder wie Deutschland, Frankreich, England und die Niederlande verfügen bereits über spezialisierte Gerichtskammern für internationale Handelsstreitigkeiten.

Struktur und Ressourcen

Der ZICC soll als Teil des bestehenden Handelsgerichts fungieren und auf dessen Strukturen sowie das Fachwissen der amtierenden Handelsrichterinnen und -richter zurückgreifen. Eine personelle Aufstockung ist vorerst nicht vorgesehen, da die erforderlichen Sprachkenntnisse bereits vorhanden sind. Auch mit Mehrkosten wird zunächst nicht gerechnet; allfällige spätere Mehrkosten sollen durch entsprechende Gerichtsgebühren gedeckt werden.

Ausblick

Ein Vergleich mit ähnlichen Initiativen im Ausland lässt anfänglich geringe Fallzahlen erwarten. Mittel- bis langfristig wird jedoch mit einer Zunahme gerechnet. Der Regierungsrat hat die notwendige Änderung des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

Fazit

Mit der geplanten Einrichtung des Zurich International Commercial Court positioniert sich Zürich als attraktiver Standort für die Beilegung internationaler Handelsstreitigkeiten und folgt dem internationalen Trend zur Schaffung spezialisierter Handelsgerichte.

Dokumente

Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG)

Quelle: zh.ch

Regierungsratsbeschluss Unterlagen: 721. Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivilund Strafprozess, Änderung

Quelle: zh.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: gerichte-zh.ch

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