Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat beschlossen, ein internationales Handelsgericht, den Zurich International Commercial Court (ZICC), einzurichten.
Dieses Vorhaben folgt auf die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) im Jahr 2023, die es den Kantonen ermöglicht, ihre Handelsgerichte für internationale Streitigkeiten zuständig zu erklären.
Die entsprechenden Änderungen traten am 1. Januar 2025 in Kraft.
Wir berichteten:
Hintergrund und Zielsetzung
Bereits 2019 forderte der Zürcher Kantonsrat die Schaffung eines internationalen Handelsgerichts. Damals fehlten jedoch die gesetzlichen Grundlagen. Mit der ZPO-Revision wurde nun der rechtliche Rahmen geschaffen, um dieses Vorhaben umzusetzen. Der Regierungsrat schlägt vor, die Zuständigkeit des Handelsgerichts Zürich auf internationale handelsrechtliche Streitigkeiten auszudehnen. Verfahren sollen auf Antrag aller Parteien in englischer Sprache durchgeführt werden können.
Vorteile des ZICC
Die Einrichtung des ZICC zielt ab auf :
- Stärkung des Wirtschaftsstandorts Zürich
- Und Ergänzung des Schiedsstandorts.
Durch die Möglichkeit, Verfahren in englischer Sprache zu führen, wird Zürich für internationale Unternehmen attraktiver. Zudem erwartet der Regierungsrat positive Effekte für die Rechtsprechung und -fortbildung. Andere Länder wie Deutschland, Frankreich, England und die Niederlande verfügen bereits über spezialisierte Gerichtskammern für internationale Handelsstreitigkeiten.
Struktur und Ressourcen
Der ZICC soll als Teil des bestehenden Handelsgerichts fungieren und auf dessen Strukturen sowie das Fachwissen der amtierenden Handelsrichterinnen und -richter zurückgreifen. Eine personelle Aufstockung ist vorerst nicht vorgesehen, da die erforderlichen Sprachkenntnisse bereits vorhanden sind. Auch mit Mehrkosten wird zunächst nicht gerechnet; allfällige spätere Mehrkosten sollen durch entsprechende Gerichtsgebühren gedeckt werden.
Ausblick
Ein Vergleich mit ähnlichen Initiativen im Ausland lässt anfänglich geringe Fallzahlen erwarten. Mittel- bis langfristig wird jedoch mit einer Zunahme gerechnet. Der Regierungsrat hat die notwendige Änderung des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
Fazit
Mit der geplanten Einrichtung des Zurich International Commercial Court positioniert sich Zürich als attraktiver Standort für die Beilegung internationaler Handelsstreitigkeiten und folgt dem internationalen Trend zur Schaffung spezialisierter Handelsgerichte.
Dokumente
Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG)
Quelle: zh.ch
Regierungsratsbeschluss Unterlagen: 721. Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivilund Strafprozess, Änderung
Quelle: zh.ch
Weiterführende Informationen
Medienmitteilung
Zivilprozessordnung (ZPO)
Handelsgerichte / Handelsgericht Zürich
- Motion pro „Zurich International Commercial Court“
- Schiedsgerichtsstandort Schweiz: Die Schweiz möchte ein internationaler Schiedsplatz bleiben
- Andreas Schneuwly: Die sachliche Zuständigkeit der Handelsgerichte
- Brunner Alexander / Nobel Peter (Hrsg.): Handelsgericht Zürich 1866-2016
- Handelsgericht Zürich
- Handelsgericht / Handelsgerichte
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: gerichte-zh.ch