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Rechtsvorschlag: Rechtsvorschlagerklärung mittels E-Mail zulässig

SchKG 74 Abs. 1

Datum:
25.09.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibungsrecht
Thema:
Rechtsvorschlag
Stichworte:
E-Mail, Rechtsvorschlag, Rechtsvorschlagerklärung
Erlass:
SchKG 74 Abs. 1
Entscheid:
BGE 149 III 218   =   BlSchK 2023, S. 154 ff.
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Bundesgericht musste kürzliche entscheiden, ob ein Rechtsvorschlag auch mittel e-mail erhoben werden kann.

Dabei erwog das Bundesgericht folgendes:

  • Zulässigkeit der Rechtsvorschlagerhebung per E-Mail
    • Die Erhebung des Rechtsvorschlags per E-Mail ist grundsätzlich zulässig.
  • Empfangsprinzip
    • Bei E-Mail-Eingaben gilt ein strenges Empfangsprinzip.
  • Beweisrisiken
    • Weiter bestehen bei der Erhebung des Rechtsvorschlags per e-mail erhebliche Beweisrisiken.
  • Beweislast
    • Beweislast und Beweismass bezüglich der Frage, ob der Rechtsvorschlag rechtzeitig erhoben worden ist, obliegen dem Betreibungsschuldner.
  • Vorsichtsmassnahmen
    • Der Absender (Betreibungsschuldner) muss Vorsichtsmassnahmen treffen,
      • um den rechtzeitigen Eingang in den Herrschaftsbereich der zuständigen Behörde belegen zu können,
        • wobei ein Ausdruck der versandten E-Mail den entsprechenden (vollen) Beweis nicht zu erbringen vermag.

BGE 149 III 218   =   BlSchK 2023, S. 154 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: wikipedia by Roland Zumbühl of Picswiss , CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

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