Mit dem Rechtsvorschlag des Schuldners wird eine Betreibung einstweilen zum Stillstand gebracht. Um die Betreibung nach dem Rechtsvorschlag fortsetzen zu können, muss der Gläubiger aktiv werden.
Auf dieser Website finden Sie Informationen zum Rechtsvorschlag in der Schweiz:
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Rechtsöffnung
Mit dem Rechtsvorschlag bestreitet der Schuldner die Forderung und bringt das Vollstreckungsverfahren zum Stillstand. Zur Beseitigung des Rechtsvorschlages des Schuldners kann der Gläubiger die Rechtsöffnung beim Gericht verlangen.
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Weiterführende Informationen
News zu Schuldbetreibung und Konkurs
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