LAWNEWS

Finanzmarktrecht

QR Code

Tobias Aggteleky: Zivil- und aufsichtsrechtliche Verhaltenspflichten beim Execution-only-Geschäft

Datum:
24.09.2025
Rubrik:
Neue Bücher
Rechtsgebiet:
Finanzmarktrecht
Thema:
„Execution-only-Geschäft“
Stichworte:
Anlageberatung, Bankwesen, Execution-only-Geschäft, Finanzwesen, Vermögensverwaltung, Zivil- und aufsichtsrechtliche Verhaltenspflichten
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG
Zivil- und aufsichtsrechtliche Verhaltenspflichten beim Execution-only-Geschäft

Tobias Aggteleky
Zivil- und aufsichtsrechtliche Verhaltenspflichten beim Execution-only-Geschäft

Zürich + Genf 2022
512 Seiten
Schulthess Juristische Medien AG
CHF 109.00
ISBN 978-3-7255-9702-4

Buchart

Buch (Kartoniert, Paperback)
Schweizer Schriften zum Finanzmarktrecht, 140

Inhalt / Rezension

Ein „Execution-only-Geschäft“ ist

  • eine reine Auftragsausführung im Finanzwesen,
    • bei der eine Bank ausschliesslich die vom Kunden erteilten Aufträge
      • für den Kauf oder Verkauf von nicht-komplexen Finanzinstrumenten
        • ausführt,
          • ohne eine persönliche Anlageberatung zu geben oder
          • die Angemessenheit der Anlagen zu prüfen.

Der Kunde trägt

  • die volle Verantwortung für seine Anlageentscheidungen,
    • profitiert aber oft von geringeren Kosten
      • als bei einem Beratungsdienst.

Bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen sind zahlreiche Pflichten zu berücksichtigen, und zwar nicht erst seit Inkrafttreten des FIDLEG.

In der Lehre haben eine eingehende Pflichten-Beachtung erfahren, die:

  • Vermögensverwaltung und
  • Anlageberatung.

In der Praxis geht man davon aus, dass demgegenüber die Pflichten-Analyse nur wenig stattfinde, bezüglich des

  • „Execution-only-Geschäfts“.

Zu Unrecht: Auch das „Execution-only-Geschäft“ wurde vom FIDLEG erfasst durch

  • Deutlich gestiegene regulatorische Anforderungen und
  • zahlreicher gewordene juristische Fallstricke.

Ziel der vorliegenden Arbeit war es daher, beim „Execution-only-Geschäft“

  • diese Lücke zu schliessen und
  • die Pflichten von Finanzdienstleistern umfassend darzustellen.

Bei der wissenschaflichen Analyse wurden aufgearbeitet:

  • Untersuchung der aufsichtsrechtlichen Pflichten des FIDLEG;
  • Analyse der zivilrechtlichen Pflichten,
    • welche das Bundesgericht (BGer) im Rahmen seiner Rechtsprechung etabliert hat.

Das Werk enthält alle üblichen bzw. zu seiner Erschliessung nützlichen Hilfs- und Suchmittel.

Inhaltsübersicht

Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Materialienverzeichnis

Einleitung

  1. Ausgangslage
  2. Zielsetzung und Methodik
  3. Aufbau

1. Teil: Grundlagen

  1. Definition des Execution-only-Geschäfts
    1. Zivilrechtliche Definition
    2. Aufsichtsrechtliche Definition
    3. Vergleich beider Definitionen und Zwischenbilanz
  2. Abgrenzung zur Vermögensverwaltung und zur Anlageberatung
    1. Zur Vermögensverwaltung
    2. Zur Anlageberatung
    3. Fazit
  3. Terminologie
    1. In der Schweiz
    2. In der EU
  4. Vertragliche Qualifikation
    1. Kontokorrentvertrag
    2. Girovertrag
    3. Depotvertrag
    4. Ausführung von Kundenaufträgen
    5. Übermittlung von Kundenaufträgen
    6. Gesamthafte Betrachtungsweise
  5. Beteiligte Parteien und deren Typisierung
    1. Dienstleistungserbringer
    2. Kunde
  6. Praktische Ausgestaltung eines Börsengeschäfts

2. Teil: Verhaltenspflichten von Finanzdienstleistern

  1. Grundlagen
    1. Begriff
    2. Rechtsgrundlagen
    3. Konkretisierung
    4. Verhältnis zwischen Zivilrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Verhaltenspflichten
  2. Anwendbarkeit
    1. Zivilrechtliche Verhaltenspflichten
    2. Aufsichtsrechtliche Verhaltenspflichten
    3. Zwischenfazit und weiteres Vorgehen
  3. Sorgfaltspflicht
    1. Grundlagen
    2. Aufsichtsrechtlicher Inhalt
    3. Zivilrechtlicher Inhalt
    4. Fazit
  4. Treuepflicht
    1. Grundlagen
    2. Aufsichtsrechtlicher Inhalt
    3. Zivilrechtlicher Inhalt
    4. Fazit
  5. Informationspflichten
    1. Grundlagen
    2. Aufsichtsrechtlicher Inhalt
    3. Zivilrechtlicher Inhalt
    4. Modalität
    5. Verzicht
    6. Praktische Umsetzung der zivilrechtlichen Aufklärungs- und Abmahnungspflicht
    7. Fazit
  6. Weitere Einzelfragen
    1. Angleichung des zivilrechtlichen und des aufsichtsrechtlichen Pflichtenstandards
    2. Mehrparteienverhältnis
    3. «Genehmigung» und weitere Haftungsbeschränkungen
  7. Fazit

3. Teil: Rechtsvergleich mit der EU

  1. Allgemeines
  2. Definition des beratungsfreien Geschäfts
  3. Aufsichtsrechtliche Pflichten der Wertpapierfirma
    1. Allgemein
    2. Interessenwahrungspflicht
    3. Angemessenheitsprüfung
    4. Best Execution
    5. Bearbeitung von Kundenaufträgen
    6. Dokumentations- und Rechenschaftspflicht
    7. Interessenkonflikte
    8. Zuwendungen Dritter
    9. Informationspflichten
    10. Mehrparteienverhältnisse
    11. Product Governance
    12. Fazit und Vergleich mit der Schweizer Regelung
  4. Drittstaatenregime
    1. Anwendungsbereich
    2. Kleinanleger und gekorene professionelle Kunden
    3. Geeignete Gegenparteien und geborene professionelle Kunden

4. Teil: Schluss

  1. Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse
  2. Abschliessende Würdigung

Anhang

Ex-ante Kosteninformation nach MiFID II
Informationsblätter zu den Eckwerten von Retrozessionsvereinbarungen

Fokus

Aufarbeitung der durch das FIDLEG erweiterten Definition des «Execution-only-Geschäfts», in Abgrenzung zur Anlageberatung und zur Vermögensverwaltung.

Bewertung

Umfangreiches Grundlagenwerk.

Quelle

LawMedia Redaktion

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.