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Grenzüberschreitendes Unterhaltsinkasso: Bundesrat schlägt Erleichterungen vor

Praxis-Vereinfachung

Datum:
30.10.2025
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Familienrecht
Thema:
Grenzüberschreitender Unterhalt
Stichworte:
Grenzüberschreitender Unterhalt, Kinderunterhalt, Kinderunterhaltsbeiträge, Unterhaltsansprüche, Unterhaltsinkasso
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Die internationale Durchsetzung familienrechtlicher Unterhaltsansprüche international ist oft schwierig.

Um die Betroffenen stärker zu unterstützen, will der Bundesrat (BR) optimieren:

  • Beitritt zum Haager Unterhaltsübereinkommen.
  • Anpassung der Organisation der zuständigen Behörden in den Kantonen und Gemeinden an die besonderen Umstände des grenzüberschreitenden Unterhaltsinkassos.

Der BR hat daher am 29.10.2025 die entsprechende Vernehmlassung eröffnet.

Aktuelle Rechtlage / Neues Haager Unterhaltsübereinkommens (HUÜ)

Erfüllt eine unterhaltspflichtige Person ihre Unterhaltspflicht nicht, so sieht das Schweizer Recht vor,

  • dass eine Fachstelle der unterhaltsberechtigten Person hilft,
    • ihren Anspruch zu vollstrecken,
      • und zwar auch dann
      • wenn die unterhaltspflichtige Person im Ausland lebt!

In der Schweiz sind aktuell für die Sachbearbeitung zuständig die

  • Kantone und Gemeinden.

In der Praxis führt diese

  • föderale Behördenorganisation zu Schwierigkeiten.

Das internationale Alimenten-Inkasso erfordert schweiz-interne

  • sprachliche, fachliche und juristische Kenntnisse.

Der Beitritt zum neuen Haager Unterhaltsübereinkommens (HUÜ) ermöglicht es der Schweiz,

  • die heutige Organisation der zuständigen Behörden zu optimieren und
  • eine Struktur vorzuschlagen,
    • die den Anforderungen an die Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen besser entspricht.

Kantonale Zentralstellen mit Unterstützung des Bundes einführen

Der Bundesrat schlägt daher vor,

  • dass für die Sachbearbeitung der internationalen Alimenten-Inkasso-Fälle weiterhin die Kantone zuständig bleiben.

Neu soll jedoch jeder Kanton eine einzige Stelle bezeichnen dürfen:

  • Fachliche Unterstützung erhalten die kantonalen Zentralstellen durch das Bundesamt für Justiz (BJ).

Durchsetzung des Unterhalts international vereinfachen

Mit dem Beitritt der Schweiz zum HUÜ wird der Zugang zur unentgeltlichen Prozessführung erleichtert:

  • Durchsetzung schweizerischer Ansprüche im Ausland
    • Insbesondere sollen die Ansprüche von Kindern aus der Schweiz im Ausland einfacher durchgesetzt werden können.
  • Geltendmachung von bevorschussten Unterhaltsleistung in Mitgliedstaaten
    • Das HUÜ sieht vor,
      • dass auch Behörden bevorschusste Unterhaltsforderungen in allen Mitgliedsstaaten geltend machen können.
  • Mit-Ratifizierung des Haager Unterhaltsprotokolls
    • Gleichzeitig mit dem Unterhaltsübereinkommen soll auch das Haager Unterhaltsprotokoll ratifiziert werden.
    • Dieses vereinheitlicht und klärt, in welchen Konstellationen welches Recht angewendet wird.

Verbesserung der nationalen Inkassohilfe

Einige Anpassungen von Bundesgesetzen, die im Rahmen der Umsetzung des HUÜ für die Verbesserung des internationalen Alimenten-Inkassos notwendig sind, sollen auch für die nationalen Alimenten-Inkasso-Fälle genutzt werden können.

Dies betrifft insbesondere das Auskunftsrecht gegenüber Behörden.

Vernehmlassung

Die Vernehmlassung für den Beitritt der Schweiz zum «HUÜ» dauert bis zum 13.02.2026.

Dokumente

Genehmigung und Umsetzung des Haager Unterhaltsübereinkommens und -protokolls von 2007 und Bundesgesetz zur Verbesserung der nationalen Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen. Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Quelle: admin.ch

Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Haager Unterhaltsübereinkommens und -protokolls von 2007. Vorentwurf Vorlage 1

Quelle: admin.ch

Bundesgesetz zur Verbesserung der nationalen Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen. Vorentwurf Vorlage 2

Quelle: admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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