Sie befinden sich: Home » Immissionen eines rauchenden Nachbarn = Mietmangel
Nikotin, Feinstaub und Zigarettengeruch aus der Nachbarwohnung
- stellen einen Miet-Mangel dar.
Gemäss nachgenanntem Bundesgerichtsentscheid
- berechtigen solche Mängel zu einer Mietzinsreduktion von 15 %.
Der Anspruch auf Mietzinsherabsetzung endet
- erst mit der Mängel-Behebung oder
- mit der Beendigung des Mietverhältnisses.
BGer 4A_425/2024 vom 20.02.2025
3. Herabsetzung des Mietzinses
Art. 259d OR
Wird die Tauglichkeit der Sache zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigt oder vermindert, so kann der Mieter vom Vermieter verlangen, dass er den Mietzins vom Zeitpunkt, in dem er vom Mangel erfahren hat, bis zur Behebung des Mangels entsprechend herabsetzt.
Weiterführende Informationen
Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen
Immissionen
Mietmängel während der Mietdauer
Mietzinsreduktion / Mietzinsherabsetzung
Nachbarrecht / Rauchen + Grillieren
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
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