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Kinderunterhalts-Berechnung: Vereinfachungs-Massnahmen

Praxis-Vereinfachung

Datum:
02.10.2025
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Familienrecht
Thema:
Kinderunterhalts-Berechnung
Stichworte:
Berechnung Kinderunterhalt, Betreuungsunterhalt, Eltern, geleistete Unterhaltsbeiträge, Kinderunterhalt, Vereinfachung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Die Kindesunterhalts-Bestimmungen haben sich bewährt.

Demgegenüber werden Kinderunterhalts-Berechnung in der Praxis oft als kompliziert empfunden.

Zu diesem Ergebnis gelangte der Bundesrat (BR) in seinem Bericht, den er an seiner Sitzung vom 26.09.2025 verabschiedet hat.

Ein externes Gutachten schlägt Vereinfachungen für die Praxis vor.

Einleitung

Trennen sich die Eltern, hat das Kind Anspruch auf einen angemessenen Unterhaltsbeitrag:

  • Dieser besteht zum einen aus dem
    • sog. Barunterhalt,
      • der die direkten Lebenshaltungskosten abdecken soll
        • wie
          • Auslagen für Essen;
          • Kleidung;
          • Wohnkosten;
          • Hobbies.
  • Zum anderen besteht aus dem
    • sog. Betreuungsunterhalt,
      • also den Kosten für die Betreuung.
        • welche umfassen und entstehen,
          • wenn ein Elternteil wegen der Kinderbetreuung nicht oder
          • wenn dieser nur reduziert arbeiten kann.
        • Allerdings beträgt dieser
          • maximal das Existenzminimum des betreuenden Elternteils.

Beide Elternteile schulden dem Kind Unterhalt:

  • Der jeweilige Anteil am Bar- und am Betreuungsunterhalt
    • ist je nach Familiensituation zu berechnen.
  • Das Parlament hat den Bundesrat (BR) beauftragt,
    • die Auswirkungen des Betreuungsunterhalts und
    • generell die Berechnung des Kindesunterhalts sowie
    • allfällige Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen
    • (Postulat 23.4328 RK-N).
  • In seinem Bericht, den er an der Sitzung vom 26.09.2025 verabschiedet hat,
    • kommt der Bundesrat (BR) diesem Auftrag nach.

Betreuungsunterhalt: Kein Handlungsbedarf

Gestützt auf die Ergebnisse eines externen Gutachtens kommt der Bundesrat (BR) zum Schluss, dass sich bewährt hat:

  • die Gesetzesrevision im Kindesunterhaltsrecht von 2017, namentlich die Einführung des Betreuungsunterhalts.

Das Bundesgericht hat in seiner Rechtsprechung bereits eine einheitliche Bemessungsmethode für den Betreuungsunterhalt festgelegt (sog. Lebenshaltungskostenmethode).

Der Bundesrat erachtet es daher

  • nicht als zielführend, im Gesetz eine bestimmte Berechnungsmethode festzuschreiben.

Eine starre Berechnungsmethode würde nicht gerecht werden

  • der Vielfalt der Familienformen und Lebenssituationen.

Kindesunterhalts-Berechnung: Vereinfachungen geplant

Die Berechnung des Kindesunterhalts, vor allem des Barunterhalts des Kindes, wird aber sowohl von betroffenen Elternteilen als auch von Fachpersonen als komplex empfunden:

  • Komplexität
    • In seinem Bericht anerkennt der Bundesrat die Komplexität, insbesondere in Konstellationen, in denen
      • beide Elternteile die Kinder betreuen und
      • gleichzeitig erwerbstätig sind.
  • Alternierende Obhut
    • Betreuen beide Eltern in grösserem Umfang,
      • liegt eine sog. alternierende Obhut vor.
  • Externes Gutachten
    • Das externe Gutachten schlägt vor,
      • künftig auf den Begriff der Obhut im Gesetz zu verzichten,
        • um damit Vereinfachungen in der Berechnung des Barunterhalts in diesen Situationen zu erreichen.
    • Der Bundesrat kann diesen Vorschlag nachvollziehen.
  • Aktuell keine Änderung des «Obhutsbegriffs» wegen laufender Revisionsarbeiten
    • Angesichts der laufenden Arbeiten des Parlaments (Parlamentarische Initiative 21.449 Kamerzin),
      • die möglicherweise Auswirkungen auch auf den Obhutsbegriff haben können, sieht der Bundesrat derzeit aber von entsprechenden Revisionsarbeiten ab.

Komplexitätsreduktion

Um die Komplexität in der Unterhaltsberechnung generell anzugehen, erscheint es nach Ansicht des Bundesrates (BR) zielführender, wenn

  • Praktiker
    • Praktiker mit Erfahrungs-Hintergrund Massnahmen für eine Vereinfachung der Unterhaltsberechnung entwickeln;
  • Externes Gutachten
    • aus dem externen Gutachten verschiedene Vereinfachungsvorschläge berücksichtigt werden;
  • Fachexperten-Austausch durch das EJPD
    • das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ergänzend zu den bereits laufenden Bestrebungen ein Praxis-Austausch unter Fachpersonen organisiert.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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