Summary
Der Bundesrat (BR) will die Rechte der Nutzer im digitalen Raum
- stärken;
- sehr grosse Kommunikationsplattformen sowie
- Suchmaschinen verpflichten,
- zu mehr Fairness und
- Transparenz.
 
Mit einem neuen Gesetz sollen
- zentrale Regeln für Dienste wie
- X
- TikTok oder
 
- gesetzlich verankert werden.
Dies hat der BR an seiner Sitzung vom 29.10.2025 entschieden.
Interessierte Kreise können bis am 16.02.2026 zur Vorlage Stellung nehmen.
Kommunikationsinfrastruktur (Kommunikationsplattformen + Suchmaschinen)
Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen bilden eine Kommunikationsinfrastruktur:
- Betrieb
- Diese wird von wenigen international tätigen Unternehmen wie
- Alphabet (u.a. Google, YouTube),
- Meta (Facebook, Instagram),
- TikTok und
- X,
 
- nach deren privat festgelegten und durchgesetzten Regeln betrieben.
 
- Diese wird von wenigen international tätigen Unternehmen wie
- Plattformen mit sichtbaren Vorteilen
- Diese Plattformen bieten Vorteile wie
- eine grössere Vielfalt an öffentlich sichtbaren Informationen und
- Meinungen.
 
 
- Diese Plattformen bieten Vorteile wie
- Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten
- Sie tragen aber auch zur Verbreitung bei
- von rechtswidrigen Inhalten bei oder
- löschen Inhalte von Nutzern
- nach nicht erkennbaren Regeln
 
 
- Sie tragen aber auch zur Verbreitung bei
- Beeinträchtigung der Meinungsbildung von Bürgern
- In der Schweiz können dadurch
- die öffentliche Kommunikation und
- die Meinungsbildung der Bürger beeinträchtigt werden.
 
 
- In der Schweiz können dadurch
- Ziele des neuen Gesetzes
- Mit dem neuen Gesetz will der Bundesrat
- diesen negativen Einflüssen entgegenwirken und
- zugleich die Rechte der Nutzenden stärken.
 
 
- Mit dem neuen Gesetz will der Bundesrat
Verpflichtung von grossen Kommunikationsplattformen
Das Gesetz soll sehr grosse Kommunikationsplattformen zu folgendem verpflichten:
- Meldemöglichkeit von unzulässigen Inhalten
- Nutzern soll ein Verfahren zur Verfügung zu stehen, um unkompliziert melden können.
- bestimmte Sachverhalte,
- mutmasslich + rechtswidrige Inhalte;
 
 
- Nutzern soll ein Verfahren zur Verfügung zu stehen, um unkompliziert melden können.
- Meldemöglichkeit von Straftatbeständen
- Zu den Tatbeständen, die gemeldet werden können, gehören etwa
- Verleumdung (Art. 174 StGB),
- Beschimpfung (Art. 177 StGB) oder
- Diskriminierung und
- Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB).
 
 
- Zu den Tatbeständen, die gemeldet werden können, gehören etwa
- Pflichten der Plattformbetreiber
- Zudem sollen
- die Betreibenden der Plattformen,
- bei der Entfernung von Inhalten und der Sperrung von Konten die betroffenen Personen informieren und
- die getroffenen Entscheidungen begründen.
 
 
- die Betreibenden der Plattformen,
 
- Zudem sollen
- Mitwirkung in internen Beschwerdeverfahren
- Auch müssen sie
- ein internes Beschwerdeverfahren zur Verfügung stellen und
- bei Streitigkeiten an einer aussergerichtlichen Streitbeilegung mitwirken.
 
 
- Auch müssen sie
Transparenzvorgaben
Vorgesehen sind weiter:
- Transparenzvorgaben zu Kennzeichnung und Adressierung
- Eingeführt werden sollen Transparenzvorgaben im Hinblick auf
- die Kennzeichnung und Adressierung von Werbung sowie
- den Einsatz von Empfehlungssystemen.
 
 
- Eingeführt werden sollen Transparenzvorgaben im Hinblick auf
- Einrichtung eines öffentlich zugängliches Werbearchiv
- Die vom Gesetz betroffenen Dienste müssen
- ein öffentlich zugängliches Werbearchiv einrichten und
- der Verwaltung sowie
- der Forschung Zugang zu ihren Daten gewähren.
 
 
- Die vom Gesetz betroffenen Dienste müssen
- Verpflichtung von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen
- Auch sollen sehr grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen dazu verpflichtet werden,
- eine Rechtsvertretung in der Schweiz zu bezeichnen,
- wenn sich der Sitz der Unternehmung im Ausland befindet.
 
 
- eine Rechtsvertretung in der Schweiz zu bezeichnen,
- Dies stärkt die Durchsetzung des Gesetzes gegenüber Anbieterinnen, welche keine Niederlassung in der Schweiz haben.
 
- Auch sollen sehr grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen dazu verpflichtet werden,
Die Vernehmlassungsadressaten werden eingeladen,
- bis zum 16.02.2026 zur Vorlage Stellung zu nehmen.
Zudem werden sie gebeten, sich zu äussern
- zu konkreten Fragen zum Jugendschutz und
- zum Meldeverfahren.
Regulierung der grössten Dienste
Das Gesetz beschränkt sich auf
- sehr grosse Kommunikationsplattformen und
- Suchmaschinen.
Solche Plattformen beeinflussen die öffentliche Debatte und Meinungsbildung stark.
Als sehr gross Dienste gelten:
- Dienste,
- welche monatlich durchschnittlich von 10 Prozent der ständigen Schweizer Wohnbevölkerung genutzt werden,
- d.h. solche die aktuell von ca. 900 000 Nutzern benutzt werden.
 
 
- welche monatlich durchschnittlich von 10 Prozent der ständigen Schweizer Wohnbevölkerung genutzt werden,
Video
Quelle: Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Beilagen
Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG)
Quelle: admin.ch
Vorentwurf des Bundesgesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG) – Erläuternder Bericht
Quelle: admin.ch
Links
- Vernehmlassungen, Anhörungen und Konsultationen
 (Übersicht laufender Vernehmlassungen BAKOM)
- Grosse Kommunikationsplattformen: Bundesrat strebt Regulierung an
 (Medienmitteilung vom 5. April 2023)
Weiterführende Informationen
Kommunikationsplattform
- Kommunikationsarten | persionio.ch
Suchmaschinen
- Suchmaschine | wikipedia.org
Quelle
LawMedia Redaktionsteam