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Neues Gesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen: Vernehmlassungs-Start

Venehmlassung: bis 16.02.2026

Datum:
31.10.2025
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Medienrecht, ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie, Internetrecht
Thema:
Neues Gesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen
Stichworte:
Chat, Facebook, Google, Instagram, Internet, Kommunikation, Messenger, Soziale Medien, Suchmaschinen, Tiktok, Twitter, X, YouTube
Autor:
LAWMEDIA AG und LAWMEDIA Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Der Bundesrat (BR) will die Rechte der Nutzer im digitalen Raum

  • stärken;
  • sehr grosse Kommunikationsplattformen sowie
  • Suchmaschinen verpflichten,
    • zu mehr Fairness und
    • Transparenz.

Mit einem neuen Gesetz sollen

  • zentrale Regeln für Dienste wie
    • Facebook
    • X
    • TikTok oder
    • Google
  • gesetzlich verankert werden.

Dies hat der BR an seiner Sitzung vom 29.10.2025 entschieden.

Interessierte Kreise können bis am 16.02.2026 zur Vorlage Stellung nehmen.

Kommunikationsinfrastruktur (Kommunikationsplattformen + Suchmaschinen)

Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen bilden eine Kommunikations­infrastruktur:

  • Betrieb
    • Diese wird von wenigen international tätigen Unternehmen wie
      • Alphabet (u.a. Google, YouTube),
      • Meta (Facebook, Instagram),
      • TikTok und
      • X,
    • nach deren privat festgelegten und durchgesetzten Regeln betrieben.
  • Plattformen mit sichtbaren Vorteilen
    • Diese Plattformen bieten Vorteile wie
      • eine grössere Vielfalt an öffentlich sichtbaren Informationen und
      • Meinungen.
  • Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten
    • Sie tragen aber auch zur Verbreitung bei
      • von rechtswidrigen Inhalten bei oder
      • löschen Inhalte von Nutzern
      • nach nicht erkennbaren Regeln
  • Beeinträchtigung der Meinungsbildung von Bürgern
    • In der Schweiz können dadurch
      • die öffentliche Kommunikation und
      • die Meinungsbildung der Bürger beeinträchtigt werden.
  • Ziele des neuen Gesetzes
    • Mit dem neuen Gesetz will der Bundesrat
      • diesen negativen Einflüssen entgegenwirken und
      • zugleich die Rechte der Nutzenden stärken.

Verpflichtung von grossen Kommunikationsplattformen

Das Gesetz soll sehr grosse Kommunikationsplattformen zu folgendem verpflichten:

  • Meldemöglichkeit von unzulässigen Inhalten
    • Nutzern soll ein Verfahren zur Verfügung zu stehen, um unkompliziert melden können.
      • bestimmte Sachverhalte,
      • mutmasslich + rechtswidrige Inhalte;
  • Meldemöglichkeit von Straftatbeständen
    • Zu den Tatbeständen, die gemeldet werden können, gehören etwa
      • Verleumdung (Art. 174 StGB),
      • Beschimpfung (Art. 177 StGB) oder
      • Diskriminierung und
      • Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB).
  • Pflichten der Plattformbetreiber
    • Zudem sollen
      • die Betreibenden der Plattformen,
        • bei der Entfernung von Inhalten und der Sperrung von Konten die betroffenen Personen informieren und
        • die getroffenen Entscheidungen begründen.
  • Mitwirkung in internen Beschwerdeverfahren
    • Auch müssen sie
      • ein internes Beschwerdeverfahren zur Verfügung stellen und
      • bei Streitigkeiten an einer aussergerichtlichen Streitbeilegung mitwirken.

Transparenzvorgaben

Vorgesehen sind weiter:

  • Transparenzvorgaben zu Kennzeichnung und Adressierung
    • Eingeführt werden sollen Transparenzvorgaben im Hinblick auf
      • die Kennzeichnung und Adressierung von Werbung sowie
      • den Einsatz von Empfehlungssystemen.
  • Einrichtung eines öffentlich zugängliches Werbearchiv
    • Die vom Gesetz betroffenen Dienste müssen
      • ein öffentlich zugängliches Werbearchiv einrichten und
      • der Verwaltung sowie
      • der Forschung Zugang zu ihren Daten gewähren.
  • Verpflichtung von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen
    • Auch sollen sehr grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen dazu verpflichtet werden,
      • eine Rechtsvertretung in der Schweiz zu bezeichnen,
        • wenn sich der Sitz der Unternehmung im Ausland befindet.
    • Dies stärkt die Durchsetzung des Gesetzes gegenüber Anbieterinnen, welche keine Niederlassung in der Schweiz haben.

Die Vernehmlassungsadressaten werden eingeladen,

  • bis zum 16.02.2026 zur Vorlage Stellung zu nehmen.

Zudem werden sie gebeten, sich zu äussern

  • zu konkreten Fragen zum Jugendschutz und
  • zum Meldeverfahren.

Regulierung der grössten Dienste

Das Gesetz beschränkt sich auf

  • sehr grosse Kommunikationsplattformen und
  • Suchmaschinen.

Solche Plattformen beeinflussen die öffentliche Debatte und Meinungsbildung stark.

Als sehr gross Dienste gelten:

  • Dienste,
    • welche monatlich durchschnittlich von 10 Prozent der ständigen Schweizer Wohnbevölkerung genutzt werden,
      • d.h. solche die aktuell von ca. 900 000 Nutzern benutzt werden.

Video

Quelle: Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation 

Beilagen

Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG)

Quelle: admin.ch

Vorentwurf des Bundesgesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG) – Erläuternder Bericht

Quelle: admin.ch

Links

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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