Summary
Wer mehrere «Jobs» hat, ist in der obligatorischen beruflichen Vorsorge häufig schlechter gestellt als jemand, der für einen einzigen Arbeitgeber tätig ist.
- Um diese Situation zu verbessern, wäre folgende Massnahme am Wirksamsten:
- Die Senkung der Eintrittsschwelle des Koordinationsabzug;
- die Nebenerwerbstätigkeiten obligatorisch zu versichern.
- Dadurch liesse sich
- die Vorsorge für Personen mit tiefen Löhnen – und
- damit auch für Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte – verbessern.
Dies hält der Bundesrat (BR) in einem Bericht fest, welcher er an seiner Sitzung vom 22.10.2025 verabschiedet hat.
Gegenstand
Personen, welche nur für einen einzigen Arbeitgeber arbeiten,
- sind in der 2. Säule besser versichert als Personen, die zu einem gleich hohen Einkommen für mehrere Arbeitgeber tätig sind.
Nachteile für Mehrfachbeschäftigte
Bei mehreren Tätigkeiten sind die Arbeitnehmer in den meisten Fällen
- nur für die hauptberufliche Anstellung obligatorisch versichert.
Die andern, als Nebenerwerbe klassifizierten Einkommen
- können freiwillig versichert werden.
Die Vorsorgeeinrichtungen können für tiefere Löhne angepasste Bedingungen vorsehen, zB
- tieferer Koordinationsabzug als gesetzlich vorgeschrieben;
- Versicherung von Löhnen unterhalb der BVG-Eintrittsschwelle.
Mit dem Postulat 23.4168 («Situation der Mehrfachbeschäftigten in der zweiten Säule verbessern») von NR Thomas Rechsteiner wurde der Bundesrat (BR) beauftragt,
- aufzuzeigen, wie die berufliche Vorsorge für Mehrfachbeschäftigte verbessert werden kann.
Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug senken
Der Bundesrat kommt im Bericht zum Schluss,
- dass die berufliche Vorsorge von Mehrfachbeschäftigten am wirksamsten verbessert werden kann,
- wenn folgendes erzielt würde:
- Senkung
- der Eintrittsschwelle und
- des Koordinationsabzugs;
- Aufhebung
- der Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenerwerb.
- Senkung
- wenn folgendes erzielt würde:
Dadurch würden
- mehr Personen versichert und
- ihr versicherter Lohn wäre höher.
Der Bericht des BR wird auch auf die Folgen einer solchen Ausweitung der Versicherungspflicht hingewiesen:
- «Ohne eine gleichzeitige Senkung des zu hohen Mindestumwandlungssatzes würde sich die bestehende Unterfinanzierung in der obligatorischen Versicherung weiter verschärfen.
- Der Umwandlungssatz ist ausschlaggebend für die Bestimmung der Altersrente in der 2. Säule.
- Ein zu hoher Umwandlungssatz führt zu einem Ungleichgewicht zwischen den zu zahlenden Leistungen und ihrer Finanzierung.
- Dieses Ungleichgewicht in Vorsorgeeinrichtungen mit Leistungen nahe am BVG-Minimum hat zur Folge, dass die Renten auf Kosten der versicherten Arbeitnehmenden querfinanziert werden.
- Dadurch verringern sich die künftigen Renten der aktiven Versicherten.» (Bericht des BR).
Alternative Modelle, welche die Eintrittsschwelle und den Koordinationsabzug unverändert lassen, wären laut BR verbunden mit:
- einer schwierigen Umsetzung;
- teilweise hohen Mehrkosten;
- zusätzlichem Verwaltungsaufwand;
- nur geringen Verbesserungen in der Vorsorge der betroffenen Arbeitnehmer.
Dokumente
Bericht des Bundesrats in Beantwortung des Postulats 23.4168 Rechsteiner vom 28. September 2023 «Situation der Mehrfachbeschäftigten in der zweiten Säule verbessern»
Quelle: admin.ch
Links
- Situation der Mehrfachbeschäftigten in der zweiten Säule verbessern. Postulat von Nationalrat Thomas Rechsteiner.
- Wie können Mehrfachbeschäftigte in der zweiten Säule besser abgesichert werden? Beitrag in der Online-Zeitschrift «Soziale Sicherheit CHSS»
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam