Die Abzüge, welche vom Bruttolohn gemacht werden, bestehen aus Beiträgen an:
- die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzversicherung (EO): 5.125%
- die Arbeitslosenversicherung (ALV 1): 1,1% des Bruttolohnes bis höchstens CHF 148′200.- Einkommen pro Jahr / (ALV 2): Über CHF 148’200.- 0.5%.
- die Berufsvorsorge (BVG): abhängig von Versicherung und Alter des Versicherten.
- die Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU): abhängig von Branche, zwischen 0.7 und 3.4 % des Lohnes bis höchstens CHF 148’200.- pro Jahr.
- Bis auf die NBU bezahlt der Arbeitgeber die Beiträge in der gleichen Höhe an die genannten Sozialversicherungseinrichtungen.