Summary
Der Bundesrat (BR) möchte
- das Gesundheitssystem mit einem elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) stärken,
- welches der ganzen Bevölkerung automatisch zur Verfügung gestellt werden soll.
Das E-GD wird
- alle relevanten Gesundheitsinformationen
- einer Person
- an einem Ort bündeln
und
- die betreffende Person durch alle Lebensphasen begleiten, d.h.
- von Vorsorgeuntersuchungen
- bis zur Behandlung von Krankheiten.
Im Rahmen einer grundlegenden Neuausrichtung zu den Gesundheitsinformationen werden
- angepasst:
- die Aufgaben und Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen sowie
- die Finanzierung im Vergleich zum heutigen elektronischen Patientendossier (EPD);
und
- klarer geregelt im
- neuen Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG).
Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 05.11.2025
- die Botschaft an das Parlament überwiesen.
E-GD-Vorteile laut Bundesrat
Das neue Projekt soll folgende Kautelen aufweisen:
- Freiwillig und Kontrolle über eigene Gesundheitsdaten
- Alle Gesundheitsfachpersonen machen mit
- Verbesserungen für Bevölkerung, Fachpersonen und Gesundheitswesen
- Klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
- Starker Datenschutz
Nächste Schritte
In einem nächsten Schritt soll die Vorlage vom Parlament behandelt werden.
Sobald das Gesetz verabschiedet ist, wird der Bund
- die zentrale technische Infrastruktur beschaffen und
- die Migration der bestehenden EPDs durchführen.
Es ist davon auszugehen, dass
- das E-GD auf das Jahr 2030 hin eingeführt werden kann.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam