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Gesundheitsrecht

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Elektronisches Gesundheitsdossier E-GD löst EPD ab

Neues Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) - Ein neuer Anlauf des Bundesrates

Datum:
06.11.2025
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Thema:
Elektronisches Gesundheitsdossier E-GD
Stichworte:
E-GD, Elektronisches Gesundheitsdossier, Elektronisches Patientendossier, EPD, Gesundheitssystem
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Der Bundesrat (BR) möchte

  • das Gesundheitssystem mit einem elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) stärken,
    • welches der ganzen Bevölkerung automatisch zur Verfügung gestellt werden soll.

Das E-GD wird

  • alle relevanten Gesundheitsinformationen
    • einer Person
    • an einem Ort bündeln

und

  • die betreffende Person durch alle Lebensphasen begleiten, d.h.
    • von Vorsorgeuntersuchungen
    • bis zur Behandlung von Krankheiten.

Im Rahmen einer grundlegenden Neuausrichtung zu den Gesundheitsinformationen werden

  • angepasst:
    • die Aufgaben und Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen sowie
    • die Finanzierung im Vergleich zum heutigen elektronischen Patientendossier (EPD);

und

  • klarer geregelt im
    • neuen Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG).

Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 05.11.2025

  • die Botschaft an das Parlament überwiesen.

E-GD-Vorteile laut Bundesrat

Das neue Projekt soll folgende Kautelen aufweisen:

  • Freiwillig und Kontrolle über eigene Gesundheitsdaten
  • Alle Gesundheitsfachpersonen machen mit
  • Verbesserungen für Bevölkerung, Fachpersonen und Gesundheitswesen
  • Klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
  • Starker Datenschutz

Nächste Schritte

In einem nächsten Schritt soll die Vorlage vom Parlament behandelt werden.

Sobald das Gesetz verabschiedet ist, wird der Bund

  • die zentrale technische Infrastruktur beschaffen und
  • die Migration der bestehenden EPDs durchführen.

Es ist davon auszugehen, dass

  • das E-GD auf das Jahr 2030 hin eingeführt werden kann.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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