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Arbeitsrecht / Stellenbewerbung

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Fragen im Vorstellungsgespräch

Teil 1 – Zulässige Fragen

Datum:
14.11.2025
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Thema:
Fragen im Vorstellungsgespräch
Stichworte:
Bewerbung, Jobinterview, Vorstellungsgespräch
Autor:
Gudrun Buergi-Schneider
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Autorin:

lic.iur. Gudrun Bürgi-Schneider
Partnerin bei Bürgi Nägeli Rechtsanwälte, Zürich

Einleitung

Für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer stellt sich im Bewerbungsgespräch immer wieder die Frage, welche Arbeitgeberfragen zulässig sind und welche nicht.

Dieser Beitrag startet eine mehrteilige Serie von unerlaubten bis erlaubten Fragen an Stellenbewerber.

Grundlagen

Für die Gewährleistung eines problemlosen Bewerbungsgesprächs werden in der „Bewerbungspraxis“ mit Vorteil Regeln und Aspekte beachtet sowie Vorbereitungen vorgenommen.

Bewerbungsgespräch-Vorbereitung

Bitte sorgen Sie dafür, dass der Bewerber/die Bewerberin respektvoll empfangen und so auch während des ganzen Gesprächs behandelt wird. Schaffen Sie eine Atmosphäre während des Gesprächs, die dem Arbeitsumfeld entspricht, der Bewerber/die Bewerberin sich wohlfühlt, die Nervosität/Aufgeregtheit ablegt, keinen „Prüfungsstress“ erzeugt und somit den Bewerber / die Bewerberin anregt, ohne explizit gefragt zu werden, frei auch über sich zu sprechen, den Wünschen und Ansprüchen gegenüber der neuen Arbeitsstelle Ausdruck zu verleihen. Sie werden Informationen erhalten, die Ihnen mit allen „verbotenen“ Fragen nie offenbart würden.

Es empfiehlt sich die Aufstellung eines Minimal-Fragenkatalogs, aber auch der Fakten über die neue Arbeitsstelle, die für den Bewerber / die Bewerberin wichtig sind und daher auch vermittelt werden müssen, ohne dass der Bewerber /die Bewerberin diese explizit nachfragen muss, was dieser/diese sich u.U. nicht getraut.

Zeigen Sie dem Bewerber / der Bewerberin, dass Sie sich mit der Bewerbung auseinandergesetzt haben und deren Inhalt kennen. Prüfen Sie in Ihren an den Bewerber / die Bewerberin gerichteten Fragen wie weit diese sich mit dem Unternehmen/der Institution, in welchem/r Sie arbeiten möchten, auseinandergesetzt haben.

Denken Sie  im Rahmen der Vorbereitung an folgende Punkte:

  1. Was sind wesentliche Informationen, die aus dem Bewerbungsgespräch im Ergebnis hervorgehen sollten. Was sind somit wesentliche Fragenstellungen für das Bewerbungsgespräch.
  2. Setzen Sie sich mit dem Bewerber/der Bewerberin auseinander; welche kandidaten-spezifischen individuellen Fragestellungen sind erforderlich, um herauszukristallisieren, ob die Person ins vorgesehene Umfeld passt und die Ergebnisse erbringt, die Sie als zukünftiger Arbeitgeber erwarten.
  3. Offene Erkundigung bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber danach, ob sie / er eine allenfalls heikle Frage beantworten oder die Antwort verweigern möchte.
  4. Versuchen Sie für eine Persönlichkeitsbeurteilung der Bewerberin bzw. der Bewerbers keine sog. „offenen Fragen“ zu stellen, die den Bewerberinnen bzw. Bewerbern die Wahl lassen, wie viel sie von sich preisgeben wollen.

Während dem Bewerbungsgespräch

  • Gesprächsstart mit verbindenden Fragen von Anfahrt, Auffinden des Sitzungsortes und allfälliger Anfahrtsprobleme.
  • Einschub ev. einer tagesaktuellen Themas, welches der Bewerberin bzw. dem Bewerber die Angst vor dem „Prüfungsdruck“ einer Bewerbung nehmen soll.
  • Darauf achten, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber im Gespräch (immer noch) nervös oder gestresst wirkt.
  • Eine gestresst wirkende Bewerberin bzw. einen angespannten Bewerber beruhigen, Thema ändern und / oder bestimmte, einen möglichen Stress bewirkende Fragen später oder gar nicht stellen.

Bewerbungsgespräch-Nachbereitung

  • Bewerberschutz beachten wie Datenschutz, Auskunft auf Verlangen der Bewerberin / des Bewerbers darüber, ob fehlerhafte Daten berichtigt und / oder gelöscht werden oder wurden.
  • Im Falle einer Ablehnung der Anstellung der Bewerberin bzw. des Bewerbers sollte – auf Verlangen bzw. sofern und soweit nötig — eine schriftliche Begründung mitgeteilt werden können, was bedingt, dass dazu auch Aufzeichnungen vorliegen.

Unzulässige Fragen?

Die Erfragung der nachgenannten Aspekte sind in Bewerbungsgesprächen in der Regel unzulässig oder auf jeden Fall mit einem hohen Mass an Fingerspitzengefühl anzugehen:

  • Direkte Fragen zum Lebenspartner nein; Fragen aber zum Umfeld schon – schliesslich bringt jeder Mitarbeiter seine Lebensumstände ins Unternehmen „mit“; Unvereinbarkeiten zum neuen Berufsumfeld müssen jedoch erfragt werden, damit der Beruf überhaupt sinnvoll ausgeübt werden kann
  • Familienplanung und beabsichtigter Kinderwunsch sind nicht erlaubt – jedoch wie die Kinderbetreuung organisiert ist, ist eine wesentliche Frage, da dies direkte und wichtige Implikationen auf die Ausübung des Berufes haben kann.
  • Hobbies (zulässig, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber sich selber dazu äussert)

Lebensgewohnheiten (ausser die Bewerberin bzw. der Bewerber spricht diese selber an)

  • „No-Go‘s“ (nicht abschliessend, nur Beispiele):
    • früherer Lohn
    • Gewerkschaftszugehörigkeit
    • Politische Zugehörigkeit
    • Glaubenszugehörigkeit

Fortsetzung folgt

Bildquelle: CC BY 2.0 – Forgemind ArchiMedia | flickr.com

Autorin:

lic.iur. Gudrun Bürgi-Schneider
Partnerin bei Bürgi Nägeli Rechtsanwälte, Zürich

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