Das Arbeitsrecht umfasst die Teilrechtsgebiete:
Diese Website und die Links auf weitere arbeitsrechtliche Informationen befassen sich insbesondere mit dem Individualarbeitsrecht, namentlich dem Arbeitsvertrag, wo Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt werden (OR 319 ff.)
Die einlässlich behandelten Themen umfassen folgende Aspekte:
- Arbeitspflicht,
- Überstunden und Überzeit,
- Teilzeit, Arbeit auf Abruf, Job sharing sowie Kurzarbeit,
- Lohn, Gratifikationen, Boni, Lohnbestandteile, Lohnabzüge sowie Lohn bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung,
- Treuepflicht und Fürsorgepflicht
Besondere Schwerpunkte bilden die in der Praxis viel gefragten Aspekte von
- Entlassung und Kündigung,
- Freistellung und Konkurrenzverbot,
- und last but not least die Regeln zu codierten und uncodierten Arbeitszeugnissen.
Verständlichkeit und Aktualität sind unsere täglichen Herausforderungen, denen wir gerecht werden wollen. Ihr ehrliches Feedback würde uns freuen.
LawMedia AG
Veronika Moser, Verwaltungsrätin