Summary
Wer einer Person nachstellt, muss künftig
- mit einer Freiheitsstrafe oder
- mit einer Geldstrafe rechnen.
An seiner Sitzung vom 19.11.2025 hat der Bundesrat beschlossen,
- die entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) auf den 01.01.2026 in Kraft zu setzen.
Stalking, Gegenstand, Strafandrohung und Strafmass
Die Nachstellung – auch «Stalking» – kann erheblich gefährden:
- die selbstbestimmte Lebensgestaltung und
- damit die persönliche Freiheit einer Person.
Betroffene
- leiden häufig
- sowohl unter psychischen
- als auch sozialen und
- wirtschaftlichen Schäden.
Um den Schutz der Betroffenen zu verbessern,
- hat das Parlament am 20.06.2025 beschlossen,
- im Strafgesetzbuch eine eigenständige Strafnorm zur Nachstellung zu verankern.
Eine Nachstellung kann künftig
- auf Antrag der betroffenen Person strafrechtlich verfolgt und
- mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder
- mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Strafbestimmungen
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beschliesst die Ausarbeitung einer Kommissionsinitiative gemäss Artikel 107 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes,
- um Stalking im Rahmen bestehender Tatbestände (Drohung und Nötigung des Strafgesetzbuches) explizit unter Strafe zu stellen.
I
Das Strafgesetzbuch3 wird wie folgt geändert:
Art. 181b
Nachstellung
Wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, seine Lebensgestaltungsfreiheit erheblich zu beschränken, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
3 SR 311.0
II
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Nationalrat, 20. Juni 2025
Die Präsidentin: Maja Riniker
Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Ständerat, 20. Juni 2025
Der Präsident: Andrea Caroni
Die Sekretärin: Martina Buol
Parlaments-History
Inkraftsetzung
Die Referendumsfrist ist ungenutzt verstrichen ist.
Der Bundesrat hat – nach Konsultation der Kantone – an seiner Sitzung vom 19.11.2025 beschlossen,
- die Gesetzesänderung per 01.01.2026 in Kraft zu setzen.
Weiterführende Informationen
- Bericht
- Parlament / Medienmitteilungen
- Medienmitteilung vom Freitag, 23. Februar 2024 | parlament.ch
- Medienmitteilung vom Freitag, 17. November 2023 | parlament.ch
- Medienmitteilung vom Freitag, 26. Mai 2023 | parlament.ch
- SDA-Meldung vom Donnerstag, 21. Dezember 2023 | parlament.ch
- Verbesserter strafrechtlicher Schutz vor Stalking: Kommission eröffnet Vernehmlassung | parlament.ch
- LAWINFO (Kommentierung)
- LAWNEWS (News-Beiträge)
Quelle
LawMedia Redaktionsteam