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Fluggastrechte

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Sturgeon-Rechtsprechung: Berücksichtigung auch in der Schweiz

Art. 7 Abs. 1 Fluggastrechteverordnung

Datum:
27.11.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Ausgleichsanspruch, Berücksichtigung, Fluggäste, Fluggastrechte, Fluggastrechteverordnung, Flugpassagiere, Flugreisen, Sturgeon-Rechtsprechung, Verspätung
Erlass:
Art. 7 Abs. 1 Fluggastrechteverordnung
Entscheid:
Bezirksgericht Bülach, Einzelgericht, Verfügung vom 23.12.2023, FV2400037
Autor:
lawdev
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auch in der Schweiz sind die Sturgeon-Rechtsprechung zu berücksichtigen und damit zu beachten.

Passagiere in der Schweiz,

  • die von einer Verspätung von mehr als drei Stunden betroffen sind,
    • haben einen Ausgleichsanspruch
      • gemäss Art. 7 Abs. 1 FIuggastrechteverordnung.

Bezirksgericht Bülach
Einzelgericht
Verfügung vom 23.12.2023
FV2400037

ZR 124 (2025) Nr. 53, S. 239 ff.

Artikel 7 Absatz 1 der EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) regelt den Anspruch von Fluggästen auf eine Ausgleichszahlung im Falle einer Nichtbeförderung, Annullierung oder grossen Verspätung eines Fluges. 

Inhalt von Artikel 7 Absatz 1
Der Artikel legt die Höhe der Entschädigung fest, die Fluggästen je nach Flugdistanz zusteht: 

  • 250 Euro für alle Flüge über eine Entfernung von bis zu 1.500 Kilometern.
  • 400 Euro für alle innergemeinschaftlichen Flüge von mehr als 1.500 Kilometern und für alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern.
  • 600 Euro für alle Flüge, die eine Entfernung von mehr als 3.500 Kilometern zurücklegen. 

Wichtige Anmerkungen

  • Verspätung: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs haben Fluggäste bei einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden Anspruch auf die gleichen Ausgleichszahlungen wie bei einer Annullierung.
  • Nichtbeförderung und Annullierung: Die Regelung gilt auch für Fälle von Nichtbeförderung (z. B. Überbuchung) und Flugannullierungen, sofern die Passagiere nicht rechtzeitig über die Streichung informiert wurden.
  • Endziel: Bei der Berechnung der Entfernungen wird immer das Endziel zugrunde gelegt, an dem der Passagier verspätet ankommt. 

Ausnahmen
Eine Airline muss keine Entschädigung zahlen, wenn die Verspätung oder Annullierung auf aussergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die auch bei Ergreifen aller zumutbaren Massnahmen nicht hätten vermieden werden können (z. B. Unwetter oder politische Instabilität). 

KI-generiert am 26.10.2025

Begrifflichkeit der Sturgeon-Rechtsprechung

«Das bedeutet, dass alle Fluggäste, die in Europa Verspätungen erleiden, Anspruch auf Betreuung und in vielen Fällen auch auf Entschädigung haben. Das Sturgeon-Urteil vom 19. November 2009 war ein gemeinsamer Fall von Passagieren gegen die Fluggesellschaften Condor und Air France.»

Quelle + KI: https://www.flug-verspaetet.de/sturgeon-urteil

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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