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Ehescheidung

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Zahlungen unter Ehegatten: Rückerstattungspflicht von nicht näher definierten Zahlungen des einen Ehegatten an den andern

ZGB 163 + ZGB 165 Abs. 2

Datum:
25.11.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Ehescheidung / Ehetrennung
Thema:
Zahlungen unter Ehegatten
Stichworte:
Darlehen, Ehegatten, Rückerstattungspflicht, Schenkung, Unterhaltsbeiträge, Zahlung
Erlass:
ZGB 163 + ZGB 165 Abs. 2
Entscheid:
BGer 5A_122/2025 vom 17.06.2025
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Leistet ein Ehegatte während der Ehe nicht näher indizierte Zahlungen an den anderen Ehegatten, entsteht

  • keine Vermutung für ein Darlehen.

Um Unterhaltsleistungen nach ZGB 163 + ZGB 165 Abs. 2 von einem Darlehen abzugrenzen, ist zu klären,

  • wofür die Geldbeträge verwendet wurden.

Ermöglichten die fraglichen Zahlungen dem begünstigten Ehegatten die

  • die Begleichung einer persönlichen Schuld oder
  • die Investition in einen eigenen Vermögenswert,

oder handelte es sich grundsätzlich um

  • ein Darlehen oder um
  • eine Schenkung.

Unterhaltsleistungen sind demgegenüber anzunehmen,

  • wenn die strittigen Beträge zur Befriedigung von familiären Bedürfnissen verwendet wurden.

Die Buchführung der Ehegatten über geleistete Zahlungen im letzten Falle können betreffen:

  • die Existenz von Rückzahlungen oder
  • die Zahlung von Zinsen als Indizien für ein Darlehen.

BGer 5A_122/2025 vom 17.06.2025

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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