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Medizinrecht

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Ärztinnen und Ärzte: Alterslimite?

Art. 57 Abs. 1 LS/NE, Art. 34, 36, 37, 38 und 43 MedBG; Art. 49 BV; Art. 12 GesBG; Art. 24 Abs. 21 lit. b PsyG

Datum:
08.12.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Medizinrecht
Thema:
Ärztinnen und Ärzte
Stichworte:
Altersgrenze, Alterslimite, Arzt, Arztberuf, Ärztin, Ausübung, Medizinalberufe
Erlass:
Art. 57 Abs. 1 LS/NE, Art. 34, 36, 37, 38 und 43 MedBG; Art. 49 BV; Art. 12 GesBG; Art. 24 Abs. 21 lit. b PsyG
Entscheid:
BGer 2C_486/2024 vom 14.04.2025
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Bewilligungsvoraussetzungen für die Ausübung des Arztberufs

  • sind in Art.36 MedBG abschliessend aufgezählt.

Eine kantonale Bestimmung,

  • welche eine maximale Altersgrenze für die Ausübung des Arztberufs in eigener fachlicher Verantwortung festlegt,
    • ist mit Art. 36 MedBG nicht vereinbar.

Es gibt Kantone,

  • welche das Alter für die Berufsausübung der universitären Medizinalberufe befristen,
    • insbesondere um die ErfüIlung der Bewilligungsvoraussetzungen regelmässig überprüfen zu können.

Bei einer befristeten Bewilligung muss es für deren Inhaberin oder Inhaber jedoch möglich sein,

  • die Erneuerung zu verlangen, und,
  • wenn die Voraussetzungen von Art. 36 MedBG erfüllt sind,
    • sich eine solche erteilen zu lassen.

BGer 2C_486/2024 vom 14.04.2025

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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