Summary
Der Bundesrat (BR) hat am 12.12.2025 den Bericht des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zu Instrumenten gegen übermässigen Fahrzeuglärm zur Kenntnis genommen.
Der Bericht prüft
- aus juristischer und technischer Sicht
- die Möglichkeit, Lärmradare einzusetzen.
Der BR empfiehlt
- den Einsatz von «Lärmdisplays»,
- um eine Rückmeldung zu den Fahrzeug-Geräuschemissionen zu geben.
Einleitung
Der Bundesrat (BR) will vermeidbaren Strassenlärm reduzieren und hat hiezu folgendes beschlossen:
- Aktualisierung der Geräuschvorschriften
- Der BR hat hiezu im Oktober 2024 die Geräuschvorschriften aktualisiert.
- Auftrag an UVEK
- Der BR hat sodann das UVEK beauftragt, die Analysen zur Nutzung von Lärmradaren weiter zu vertiefen.
- Bericht in mehreren Varianten (technisch + rechtlich)
- Der Bericht enthält
- mehrere Varianten in Bezug auf
- technische Machbarkeit und
- rechtliche Rahmenbedingungen.
- mehrere Varianten in Bezug auf
- Als Ergebnis empfiehlt der BR
- den Einsatz von «Lärmdisplays» mit folgender Ausstattung:
- Geräuschmessgerät und
- Bildschirm.
- den Einsatz von «Lärmdisplays» mit folgender Ausstattung:
- Der Bericht enthält
- Platzierung
- Die «Lärmdisplays»
- werden am Strassenrand aufgestellt und
- geben den Fahrzeuglenkenden eine Rückmeldung zu den Geräuschemissionen.
- Die «Lärmdisplays»
Technische Hürden der Geräuschmessung
Weitere geprüfte Varianten wurden aus technischen Gründen verworfen.
Ursachen und Gründe:
- Anspruchsvollere Lärm-Messung als Geschwindigkeits-Messung
- In der Praxis zeigte sich, dass Geräuschmessungen deutlich anspruchsvoller als Geschwindigkeitsmessungen sind.
- Beispiel:
- Es ist nicht sinnvoll, bei Regen oder auf nasser Fahrbahn Geräuschmessungen durchzuführen.
- Beispiel:
- In der Praxis zeigte sich, dass Geräuschmessungen deutlich anspruchsvoller als Geschwindigkeitsmessungen sind.
- Beeinflussung durch Umgebungsgeräusche
- Eine weitere zentrale Herausforderung besteht darin, dass Umgebungsgeräusche die Messung beeinflussen können.
- Keine Unterscheidbarkeit unterschiedlicher Geräuschquellen
- Die heutigen Instrumente sind nicht in der Lage, zwischen unterschiedlichen Geräuschquellen zu unterscheiden.
Rechtliche Hürden der Geräuschmessung
Hinzu kommen rechtliche Hindernisse:
- Kein Erhebungsgerät für Geräuschgrenzwerte im Fahrzeug
- Die aktuelle Gesetzgebung sieht kein Gerät im Fahrzeug vor,
- welches es den Fahrzeuglenkern erlauben würde,
- die Überschreitung eines definierten Geräuschgrenzwerts eindeutig festzustellen.
- welches es den Fahrzeuglenkern erlauben würde,
- Die aktuelle Gesetzgebung sieht kein Gerät im Fahrzeug vor,
- Keine gesetzliche Grenzwertfestsetzung
- Weiter müssten solche Grenzwerte gesetzlich festgelegt sein.
- Keine Möglichkeit zu Kontrolllogik wie bei Geschwindigkeitsmessgeräten
- Es ist daher nicht möglich,
- bei vermeidbarem Lärm die gleiche Kontrolllogik wie bei der Geschwindigkeit einzusetzen.
- Es ist daher nicht möglich,
- Keine Alternativen
- Andere Varianten weisen
- ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis auf,
- weil jeder einzelne Fall intensiv geprüft werden müsste.
- ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis auf,
- Andere Varianten weisen
Beilagen
Bericht: Rechtliche und technische Abklärungen zur Anwendung von Lärmblitzern
Quelle: admin.ch
Weiterführende Informationen
Informationen zu Lärmblitzern
- Lärmblitzer noch illegal – Neuer Vorstoss im Parlament
- Stadt Zürich testet Lärmradar: Wie die Stadtpolizei neu gegen Autoposer vorgehen kann
- Unnötiger Auspuffanlagen-Lärm + Laufenlassen des Verbrenner-Motors im Stand
Autoposer
- Autoposer: Unnötiges Motor aufheulen lassen ist strafbar
- Die Auto-Dröhner – Mannheims laute Söhne | SWR Doku | youtube.com
- BGer 6B:1112/2018 vom 25.09.2019 | bger.ch
- Lärmsorgen / Lärmquellen: Strassenverkehr | laerm.ch
- Strassenverkehrslärm | adac.de
- Autoeinziehung
- Strassenverkehrslärm: Anspruch auf Wiedererwägung einer Lärmsanierungsverfügung
Motion Lärmradargeräte
- 24.3696 – «Motion Lärmradargeräte: Gesetzliche Grundlagen schaffen», von NRin Gabriela Suter (Einreichung: 13.06.2024)
Geschwindigkeitskontrolle / Radarkontrolle
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: bruitparif.fr