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Verkehrsrecht / Umweltrecht

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Lärmblitzer: Bundesrat nimmt Bericht zur Kenntnis

Datum:
15.12.2025
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht, Umweltrecht
Thema:
Lärmblitzer
Stichworte:
Bericht, Bundesrat, Kenntnisnahme, Lärmblitzer, Lärmmessung, Lärmradar, Lärmradargeräte, Strassenlärm, Verkehrslärm
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Der Bundesrat (BR) hat am 12.12.2025 den Bericht des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zu Instrumenten gegen übermässigen Fahrzeuglärm zur Kenntnis genommen.

Der Bericht prüft

  • aus juristischer und technischer Sicht
    • die Möglichkeit, Lärmradare einzusetzen.

Der BR empfiehlt

  • den Einsatz von «Lärmdisplays»,
    • um eine Rückmeldung zu den Fahrzeug-Geräuschemissionen zu geben.

Einleitung

Der Bundesrat (BR) will vermeidbaren Strassenlärm reduzieren und hat hiezu folgendes beschlossen:

  • Aktualisierung der Geräuschvorschriften
    • Der BR hat hiezu im Oktober 2024 die Geräuschvorschriften aktualisiert.
  • Auftrag an UVEK
    • Der BR hat sodann das UVEK beauftragt, die Analysen zur Nutzung von Lärmradaren weiter zu vertiefen.
  • Bericht in mehreren Varianten (technisch + rechtlich)
    • Der Bericht enthält
      • mehrere Varianten in Bezug auf
        • technische Machbarkeit und
        • rechtliche Rahmenbedingungen.
    • Als Ergebnis empfiehlt der BR
      • den Einsatz von «Lärmdisplays» mit folgender Ausstattung:
        • Geräuschmessgerät und
        • Bildschirm.
  • Platzierung
    • Die «Lärmdisplays»
      • werden am Strassenrand aufgestellt und
      • geben den Fahrzeuglenkenden eine Rückmeldung zu den Geräuschemissionen.

Technische Hürden der Geräuschmessung

Weitere geprüfte Varianten wurden aus technischen Gründen verworfen.

Ursachen und Gründe:

  • Anspruchsvollere Lärm-Messung als Geschwindigkeits-Messung
    • In der Praxis zeigte sich, dass Geräuschmessungen deutlich anspruchsvoller als Geschwindigkeitsmessungen sind.
      • Beispiel:
        • Es ist nicht sinnvoll, bei Regen oder auf nasser Fahrbahn Geräuschmessungen durchzuführen.
  • Beeinflussung durch Umgebungsgeräusche
    • Eine weitere zentrale Herausforderung besteht darin, dass Umgebungsgeräusche die Messung beeinflussen können.
  • Keine Unterscheidbarkeit unterschiedlicher Geräuschquellen
    • Die heutigen Instrumente sind nicht in der Lage, zwischen unterschiedlichen Geräuschquellen zu unterscheiden.

Rechtliche Hürden der Geräuschmessung

Hinzu kommen rechtliche Hindernisse:

  • Kein Erhebungsgerät für Geräuschgrenzwerte im Fahrzeug
    • Die aktuelle Gesetzgebung sieht kein Gerät im Fahrzeug vor,
      • welches es den Fahrzeuglenkern erlauben würde,
        • die Überschreitung eines definierten Geräuschgrenzwerts eindeutig festzustellen.
  • Keine gesetzliche Grenzwertfestsetzung
    • Weiter müssten solche Grenzwerte gesetzlich festgelegt sein.
  • Keine Möglichkeit zu Kontrolllogik wie bei Geschwindigkeitsmessgeräten
    • Es ist daher nicht möglich,
      • bei vermeidbarem Lärm die gleiche Kontrolllogik wie bei der Geschwindigkeit einzusetzen.
  • Keine Alternativen
    • Andere Varianten weisen
      • ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis auf,
        • weil jeder einzelne Fall intensiv geprüft werden müsste.

Beilagen

Bericht: Rechtliche und technische Abklärungen zur Anwendung von Lärmblitzern

Quelle: admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: bruitparif.fr

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