Sie befinden sich: Home » Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich und Ticketcorner AG von WEKO gebüsst
Das Bundesgericht hat im Jahr 2020 festgestellt, dass ein abgeschlossener Kooperationsvertrag zwischen der Ticketcorner AG und der Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (AGH) gegen das Kartellgesetz verstösst.
Der Fall wurde daraufhin durch das Bundesgericht erneut an die WEKO zurückgewiesen (BGer, 2C_113/2017 vom 12.02.2020). Mit dem Entscheid vom 15.12.2025 wurden die Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich mit rund CHF 50’000.- und Ticketcorner AG mit rund CHF 65’000.- gebüsst.
Weiterführende Informationen
Wettbewerbsrecht
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: Hallenstadion.ch / Marco Hassler
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