Summary
Mitglieder des Bundesparlaments (hier eine Nationalrätin) sind nicht verpflichtet,
- bereits vor den Neuwahlen
- im Hinblick auf eine Arbeitslosigkeit
- im Falle ihrer Nichtwiederwahl
- eine Arbeitsstelle zu suchen.
- im Falle ihrer Nichtwiederwahl
- im Hinblick auf eine Arbeitslosigkeit
Das Bundesgericht (BGer) hiess die Beschwerde
- einer nicht wiedergewählten Nationalrätin gut,
- welcher die Taggelder der Arbeitslosenversicherung
- wegen mangelnder Bemühungen um eine Arbeitsstelle
- für 9 Tage abgelehnt wurden.
- wegen mangelnder Bemühungen um eine Arbeitsstelle
- welcher die Taggelder der Arbeitslosenversicherung
Urteilsquelle
BGer 8C_22/2025 vom 16.12.2025
Weiterführende Informationen
Arbeitslosenversicherung Vol. 1
Arbeitslosenversicherung Vol. 2
Entlassung / Kündigung / Arbeitlosenversicherung
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: parlament.ch | CC BY-NC-ND