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Verkehrsrecht / Arbeitsrecht

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Berufsmässiger Personentransport mit Personenwagen (PW): Bundesrat will moderne Regeln

Vernehmlassungsverfahren bis 03.04.2026

Datum:
07.01.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht, Arbeitsrecht
Thema:
Berufsmässiger Personentransport mit Personenwagen (PW)
Stichworte:
Berufsmässiger Personentransport, Bundesrat, moderne Regeln, Personentransport, Personenwagen, PKW, PW, Taxi, Taxifahrer
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Der Bundesrat (BR) will den berufsmässigen Personentransport mit Personenwagen vereinfachen:

  • Arbeits- und Ruhezeiten-Erfassung mittels App;
  • Entfallen von Berufsfahrer-Bewilligungen;
  • Verzicht auf erhöhte medizinische Anforderungen an Berufsfahrer.

An seiner Sitzung vom 19.12.2025 hat der Bundesrat (BR) dafür die entsprechende Vernehmlassung eröffnet.

Sie dauert bis am 03.04.2026.

Einleitung

Wer berufsmässig Personen mit Personenwagen transportieren will (zB Taxi),

  • benötigt eine Bewilligung für den berufsmässigen Personentransport (BPT-Bewilligung) und
  • hat erhöhte medizinische Mindestanforderungen erfüllen.

Die Fahrzeuge müssen zudem ausgerüstet sein

  • mit einem Fahrtschreiber,
    • welcher zur Überprüfung der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten verwendet wird.

Ziele des Bundesrates

Der Bundesrat (BR) will diese Regelungen vereinfachen und modernisieren.

Damit erfüllt der BR auch mehrere vom Parlament überwiesene Motionen:

  • 16.3066 Nantermod
    • «Taxi, Uber und andere Fahrdienste. Für einen fairen Wettbewerb»;
  • 16.3068 Derder
    • «Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes an die neuen Angebote» und
  • 17.3924 Nantermod
    • «Führerausweis. Gleiche Fahrzeuge, gleiche Strassen, gleicher Ausweis»).

Änderungen bei Bewilligung und Fahrtschreiber

Konkret schlägt der Bundesrat (BR) folgende Anpassungen vor:

  • Berufsfahrer benötigen keine BPT-Bewilligung mehr,
    • wenn sie Personen transportieren,
      • d.h. Wegfall der zusätzlichen theoretischen und praktischen Führerprüfung;
  • Geltung jener medizinischen Voraussetzungen,
    • wie für die Führerausweiskategorie B
      • d.h. Wegfall der zusätzlichen medizinischen Anforderungen;
  • Erfassung der Arbeits- und Ruhezeiten auch mittels App
    • Die eingesetzten Fahrzeuge benötigen so keinen Fahrtschreiber mehr.

Senkung der verzichtbarer Hürden für Personaltransporte

Mit den Anpassungen will der Bundesrat

  • den berufsmässigen Personentransport den aktuellen Gegebenheiten anpassen,
  • die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen und
  • auf Pflichten verzichten, welche sich nicht mehr als notwendig erweisen.

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, hält der Bundesrat weiterhin fest

  • an den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten der Berufsfahrer.

Vernehmlassung

Die Vernehmlassungsverfahren zu den geplanten Anpassungen dauert bis zum 03.04.2026.

Links

ASTRA: berufsmässige Personentransporte

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Airportaxi Zürich

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