Summary
Der Bundesrat (BR) will den berufsmässigen Personentransport mit Personenwagen vereinfachen:
- Arbeits- und Ruhezeiten-Erfassung mittels App;
- Entfallen von Berufsfahrer-Bewilligungen;
- Verzicht auf erhöhte medizinische Anforderungen an Berufsfahrer.
An seiner Sitzung vom 19.12.2025 hat der Bundesrat (BR) dafür die entsprechende Vernehmlassung eröffnet.
Sie dauert bis am 03.04.2026.
Einleitung
Wer berufsmässig Personen mit Personenwagen transportieren will (zB Taxi),
- benötigt eine Bewilligung für den berufsmässigen Personentransport (BPT-Bewilligung) und
- hat erhöhte medizinische Mindestanforderungen erfüllen.
Die Fahrzeuge müssen zudem ausgerüstet sein
- mit einem Fahrtschreiber,
- welcher zur Überprüfung der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten verwendet wird.
Ziele des Bundesrates
Der Bundesrat (BR) will diese Regelungen vereinfachen und modernisieren.
Damit erfüllt der BR auch mehrere vom Parlament überwiesene Motionen:
- 16.3066 Nantermod
- «Taxi, Uber und andere Fahrdienste. Für einen fairen Wettbewerb»;
- 16.3068 Derder
- «Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes an die neuen Angebote» und
- 17.3924 Nantermod
- «Führerausweis. Gleiche Fahrzeuge, gleiche Strassen, gleicher Ausweis»).
Änderungen bei Bewilligung und Fahrtschreiber
Konkret schlägt der Bundesrat (BR) folgende Anpassungen vor:
- Berufsfahrer benötigen keine BPT-Bewilligung mehr,
- wenn sie Personen transportieren,
- d.h. Wegfall der zusätzlichen theoretischen und praktischen Führerprüfung;
- wenn sie Personen transportieren,
- Geltung jener medizinischen Voraussetzungen,
- wie für die Führerausweiskategorie B
- d.h. Wegfall der zusätzlichen medizinischen Anforderungen;
- wie für die Führerausweiskategorie B
- Erfassung der Arbeits- und Ruhezeiten auch mittels App
- Die eingesetzten Fahrzeuge benötigen so keinen Fahrtschreiber mehr.
Senkung der verzichtbarer Hürden für Personaltransporte
Mit den Anpassungen will der Bundesrat
- den berufsmässigen Personentransport den aktuellen Gegebenheiten anpassen,
- die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen und
- auf Pflichten verzichten, welche sich nicht mehr als notwendig erweisen.
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, hält der Bundesrat weiterhin fest
- an den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten der Berufsfahrer.
Vernehmlassung
Die Vernehmlassungsverfahren zu den geplanten Anpassungen dauert bis zum 03.04.2026.
Links
ASTRA: berufsmässige Personentransporte
Weiterführende Informationen
Taxi-Fahrer
Arbeits- und Ruhezeiten für Berufsfahrer
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: Airportaxi Zürich