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Arbeitsrecht / Familienrecht / Krankenversicherung

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Pflege von Angehörigen: Parlament will Vergütungen einschränken

Parlamentarische Beratungen

Datum:
16.01.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht, Familienrecht
Thema:
Pflege von Angehörigen
Stichworte:
Anpassung KVG, Dringender Handlungsbedarf, Ehegatten, Familie, Familienangehörige, Krankenkasse, Krankenpflege, Krankenversicherung, Privatpersonen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Pflegen Privatpersonen wie Ehegatten, Kinder und Verwandte ihre Familienangehörigen, sollen

  • ihre Leistungen nur in Ausnahmefällen und
  • mit klaren Qualitätsvorgaben

von der Krankenkasse bezahlt werden müssen.

Dies fordert nach dem Nationalrat (NR) nun auch der Ständerat (SR).

Anpassung KVG

Der Ständerat (SR) hat einer Motion von Thomas Rechsteiner (Mitte) zugestimmt,

  • die nach diesem doppelten Ja der beiden eidgenössischen Räte zur Umsetzung an den Bundesrat (BR) geht.

Der Bundesrat (BR) erhält mit der Motion den Auftrag, anzupassen

  • das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG).

Dringender Handlungsbedarf

Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG) erklärte als Sprecherin der vorberatenden Kommission für Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats, es bestünde ein

  • «dringender Handlungsbedarf».

Gemäss Bericht des Bundesrats (BR) hätte dieser Teil der Leistungen die obligatorischen Krankenpflegeversicherungen 2024 knapp CHF 55 Mio. gekostet.

Gesellschaft ist auf pflegende Angehörige angewiesen

Die Daten hätten darauf hingewiesen, dass die Zunahme der Pflegestunden und -kosten auf wenige private Organisationen zurückzuführen sei,

  • welche sich auf die Anstellung pflegender Angehöriger spezialisiert hätten.

Dies sei eben besonders problematisch.

BR beantragte Ablehnung der Motion

Der Bundesrat (BR) beantragte Ablehnung der Motion, doch zeigte Frau BR Elisabeth Baume-Schneider im Rat Verständnis für das Anliegen des Stände- und Nationalrats.

Sie sagte, man müsse handeln, doch auch berücksichtigen,

  • dass die Gesellschaft längerfristig
    • auf Pflegeleistungen Angehöriger angewiesen sein könnte.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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