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Sozialversicherungsrecht / Ergänzungsleistungen zur AHV + IV

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Rückerstattung rechtmässig bezogener Ergänzungsleistungen: Beginn der Verwirkungsfrist

ELG 16b in Verbindung mit ELG 16a Abs. 1; ELV 27a Abs. 1

Datum:
19.01.2026
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht, Vorsorge / Vorsorgerecht
Thema:
Rückerstattung rechtmässig bezogener Ergänzungsleistungen
Stichworte:
Beginn der Verwirkungsfrist, Bezug, Ergänzungsleistungen, Rückerstattung, Verwirkungsfrist
Erlass:
ELG 16b in Verbindung mit ELG 16a Abs. 1; ELV 27a Abs. 1
Entscheid:
BGer 8C_593/2024 vom 28.03.2025
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die einjährige relative Frist kann nicht zu laufen beginnen,

  • solange das zuständige Organ nicht nur vom Tod des Bezügers der Ergänzungsleistungen,
    • sondern auch von den wesentlichen Sachverhaltselementen,
      • die den Rückforderungsanspruch nach Art. 16a ELG begründen,
  • Kenntnis erhalten hat.

BGer 8C_593/2024 vom 28.03.2025

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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