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Gesellschaftsrecht / Arbeitsrecht / Sozialversicherungsrecht

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CS-Vollintegration: Annahme eines Anschluss-Jobs trotz weniger Lohn?

Datum:
01.09.2023
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht
Stichworte:
Anschlussjob, Arbeitslosigkeit, CS-Mitarbeiter, Folgestelle, Jobangebot, Lohn, Stellensuche, UBS-Anschlussjob
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Generelle Stellensuche versus Annahme UBS-Jobangebot

Einleitung

Einmal mehr haben wir zur Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS zu berichten, und zwar ein wichtiger Milestone:

  • Die UBS hat gestern die Öffentlichkeit informiert, dass sie die Credit Suisse vollumfänglich integriere. 

Bei der UBS besteht ein nun erklärtes vitales Interesse, möglichst bald die Personalkosten zu reduzieren.

Stellenabbau

Mit den Entlassungen will die UBS Kosten sparen. 3000 Stellen würden deshalb abgebaut, drei Viertel davon in der Region Zürich.

«Jeder Job, den wir verlieren, ist schmerzhaft», erklärte UBS-Chef Sergio Ermotti gestern an der Medienkonferenz. Es gebe keinen anderen Weg, um die Bank stabil, profitabel und nachhaltig aufzustellen.

Abgebaut werden die Stellen offenbar ab 2024 über mehrere Jahre. Insofern besteht nun Klarheit.

Weiterführende Informationen zum Personalabbau:

Sozialplan

Weil nicht CS-Mitarbeiter, sondern auch UBS-Angestellte im Zuge der Vollintegration ihre Stelle verlieren können, wurde der Sozialplan für beide Banken angepasst bzw. angeglichen:

  • CS-/UBS-Mitarbeiter, die seit mindestens 10 Jahren bei den beiden Banken tätig waren, sollen für die Suche einer neuen Stelle mindestens 12 Monate Zeit erhalten (die beiden Banken hatten eine unterschiedliche Regelung).
  • Je nach Anzahl Dienstjahren beträgt die Dauer der Lohnfortzahlung im Sozialplan neu auch für CS-Mitarbeiter zwischen 8 und 12 Monaten (bisher 7 Monate).

Trotzdessen stehen bei der grössten Bankübernahme der Schweizer Geschichte seit gestern harte Entscheide an.  

Weiterführende Informationen zum Sozialplan: https://law.ch/lawinfo/sozialplan/

Folgestelle für CS-Mitarbeiter?

Für die diejenigen, die bisher weder von der UBS, noch von einem Konkurrenten ein Stellenangebot erhielten, folgt nun eine Zeit der Unsicherheit:

  • Folgt noch ein Stellenangebot der UBS?
  • Wenn ja,
    • gleiche Funktionsstufe?
    • gleicher Lohn?
    • gleicher Arbeitsort?
    • gleiche Arbeitszeiten?
    • gleiche Verantwortung in Anzahl Mitarbeitern und/oder Budget?
    • Verlust der bisherigen Leitungsfunktion?
  • Wenn nein, was dann?

Weiterführende Informationen zur Arbeitsvertragsänderung: https://law.ch/lawinfo/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/aenderung-von-arbeitsvertraegen/

Stellensuche

Wer nicht längst mit der Jobsuche begonnen, einen gut verdienenden Ehepartner oder Aussicht auf eine zeitnahe Pensionierung hat, sollte dies nun (parallel zur bankinternen Stellenbewerbung) dringend tun.

CS-Mitarbeiter, für die die Stellensuche schwierig wird

  • Kadermitarbeiter, die bei der CS eindeutig mehr Gehalt erhalten hatten als anderswo.
  • Ältere, langjährige CS-Mitarbeiter ohne Kundenkontakt.
  • Expats, die kein deutsch sprechen und Funktionen bei der CS bekleiden, die beinahe nur bei Grossbanken gefragt sind.

Weiterführende Informationen zur Stellensuche: https://law.ch/lawinfo/entlassung-kuendigung/zeit-zwischen-kuendigung-und-austritt/freizeit-fur-die-stellensuche/

Zu erwartende Änderungskündigungen

Die UBS hat bei der Vollintegration nun die Möglichkeit, bei den noch als Tochtergesellschaften geführten CS-Instituten den CS-Mitarbeitern ein Job-Angebot mittels «Änderungskündigung», bei dem der alte Arbeitsvertrag zugunsten eines neuen gekündigt wird, zu unterbreiten:

  • Nimmt der Betroffene das «UBS-Angebot» nicht an, so beendet er damit von sich aus das Beschäftigungsverhältnis und verliert – sofern und soweit das Vorhaben arbeitgeberseits konform abgewickelt wird – möglicherweise den Arbeitsplatz.
  • Ob der Arbeitnehmer im Ablehnungsfalle die grosszügigen Regelungen des Sozialplans verliert, ist im konkreten Einzelfall zu prüfen.

Änderungskündigungen sind ein heikles Thema.

  • Die UBS wird wohl kaum einen Automatismus einführen.
  • Es liegt auch am Mitarbeiter, durch eine geeignete Kommunikation, durch das «Abschalten» von Emotionen und durch ein geschicktes Selfmarketing einen angepassten Arbeitsvertrag oder eine zweite Chance zu erhalten.

Weiterführende Informationen zur Änderungskündigung:

UBS-Jobfolgeangebot, aber kein Angebot einer Drittstelle

Nicht wählerisch sein. Job-Angebot annehmen. Die Gründe sind:

  • CS-Mitarbeiter, den die UBS einen neuen Job anbietet, sollten, auch wenn sie weniger Verantwortung und Lohn erhalten, diesen unbedingt annehmen.
  • Die CS hat ihre Mitarbeiter grosszügig entlöhnt.
    • Daher müssen viele ex-CS-ler bei einem Wechsel in der Bankbranche oder – ohnehin – bei einem Branchenwechsel mit einer Lohnreduktion rechnen.

Ansage: Lieber weniger Lohn statt arbeitslos. Zudem ist der Lohn nicht das einzige Gegenleistungskriterium in einem Arbeitsverhältnis:

  • Ein «toller Job», interessante und spannende Arbeit und nette Kollegen sind ebenso wichtig.

Sollte auch dies nicht zutreffen, ist ein geeigneterer und vor allem selbstbestimmter Zeitpunkt für eine weitere Stellensuche zu wählen.

Oder: Der «Meister Zufall» bringt vielleicht dereinst die Wunschstelle. – Unverhofft kommt oft.

Vermeidung der Spirale in die Arbeitslosigkeit

Jeder CS-Angestellte, der bei der UBS oder extern ein valables und seiner Ausbildung und seinen beruflichen Voraussetzungen bzw. Ambitionen entsprechendes Stellenangebot erhält, sollte dieses annehmen.

Nichts wird wieder so sein wie vorher:

  • Die CS-Vollintegration, die Reflexwirkungen auf die CS-Lieferanten und -Dienstleister und das allgemein schwieriger gewordene Wirtschaftsumfeld (Teuerung, Marktverwerfungen, Angriffskrieg Ukraine, usw.) werden inskünftig den Personalbedarf verändern, eventuell sogar reduzieren.
  • Die Medien hinken vermutlich in ihrer Denkweise mit ihren täglichen Berichten über Fachkräftemangel der Realität hinterher: Wie im Handel und an der Börse hat auch im Personalmarkt ein – wenn auch kleines – Über- oder Unterangebot unverhältnismässig hohe Auswirkungen.

Wer arbeitslos ist und eine Stelle zu suchen hat, für den sind die Etappen immer ein Stress:

  • Arbeit + Stellensuche während des gekündigten Arbeitsverhältnisses.
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Nachfolgejob.
  • Arbeitslos sein und stempeln gehen.
  • Ausgesteuert werden.
  • Fehlende Möglichkeit der Erfüllung von Bedürfnissen der Familie und des Umfelds.

Niemand will dies soweit kommen lassen. Daher sollte rechtzeitig alles daran gesetzt werden, nicht in eine existenzbedrohende Spirale zu gelangen.

Fazit

Betroffene sollten ein (akzeptables) Jobangebot der UBS, wenn sie nicht den Arbeitsvertrag einer neuen Drittstelle in trockenen Tüchern haben, nicht ablehnen.

Vorteilhafte persönliche Umstände im Einzelfall, die einen grösseren Selbstbestimmungs- und Entscheidungs-Freiraum schaffen, bleiben natürlich vorbehalten.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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