Summary
Im Nachgang zu unserer Info
hat der Bundesrat (BR) am 18.02.2026 eine Aussprache zur künftigen Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) geführt:
- «Mit der AP30+ sollen die Landwirtinnen und Landwirte administrativ weiter entlastet und ihr unternehmerischer Handlungsspielraum erweitert werden.
- Gleichzeitig sollen sie zusammen mit den Lebensmittelverarbeitern, dem Detailhandel und den Konsumentinnen und Konsumenten mehr Verantwortung für die Ernährungssicherheit und eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft übernehmen.
- Der Bundesrat hat das WBF beauftragt, bis zum dritten Quartal 2026 eine entsprechende Vorlage für die Vernehmlassung auszuarbeiten.»
Ziele des Bundesrates
Der Bundesrat will die Ernährungssicherheit der Schweiz erhöhen und schlägt hiezu eine Änderung der Agrarpolitik ab 2030 vor:
- AP30+
Paradigmenwechsel von AP30+
Für die Einleitung des sog. Paradigmenwechsels» schlägt der Bundesrat Massnahmen vier Bereiche vor:
- «Mehr Handlungsspielraum und weniger Administration, etwa durch ergebnisorientierte Direktzahlungen und Nutzung der Potenziale der Digitalisierung.
- Bessere Marktbedingungen, u. a. dank einer Stärkung der Marktbeobachtung und der Selbsthilfemassnahmen sowie einer Erhöhung der Milchzulagen.
- Stärkung der Produktionsgrundlagen und der Ressourceneffizienz beispielsweise mit der Umsetzung der Strategie für einen nachhaltigen Schutz der Kulturen 2035 und der Förderung besonders nachhaltiger Technologien.
- Mehr Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette, wie etwa Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel.»
Detailinformationen
Siehe die nachfolgenden Links.
Links
Weiterführende Informationen
Agrarpolitik
Landwirtschaftsrecht
- Bäuerliches Bodenrecht
- Landwirtschaftliche Pacht
- Landwirtschaftliche Gewerbe und Grundstücke (ZGB 619)
Pacht
Landwirtschaftliche Pacht
Quelle
LawMedia Redaktionsteam