Das Änderungsprotokoll, welches die Frage der Besteuerung von Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger dauerhaft regelt,
- ist nach dem Abschluss der Genehmigungsverfahren in der Schweiz und Italien in Kraft getreten am
- 09.02.2026.
Das Änderungsprotokoll
- ist seit dem 01.01.2024 anwendbar und
- löst eine entsprechende Verständigungsvereinbarung ab.
Seit diesem Datum haben Grenzgängerinnen und Grenzgänger die Möglichkeit,
- bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten,
- ohne dass sich etwas
- an den geltenden Besteuerungsregeln oder
- am Status von Grenzgängerinnen und Grenzgängern ändert.
- ohne dass sich etwas
in lingua italiana
Il protocollo di modifica, che disciplina in modo permanente la questione della tassazione del lavoro da casa per i lavoratori frontalieri,
- è entrato in vigore il
- 09.02.2026,
dopo il completamento delle procedure di approvazione in Svizzera e in Italia.
Il protocollo di modifica
- è applicabile dal 01.01.2024 e
- sostituisce un accordo di mutuo consenso corrispondente.
Da tale data, i lavoratori frontalieri hanno la possibilità di
- svolgere fino al 25% del loro orario di lavoro in telelavoro,
- senza che ciò comporti alcuna modifica
- alle norme fiscali vigenti o
- allo status dei lavoratori frontalieri.
- senza che ciò comporti alcuna modifica
Beilage
Weiterführende Informationen
- Schweiz-Italien: Festlegung dauerhafter Steuerregeln für das Homeoffice vom 10.11.2023
- Lohnstandard-CH (LEM)
- Grenzsteuerabkommen vom 23.12.2020
- Weitere Infos zu Grenzgänger-Besteuerung mit Italien
- Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien für die Telearbeit 2024 – 2025
- Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien für die Telearbeit 2023
- Schweiz und Italien vereinbaren dauerhafte Steuerregeln für das Homeoffice
- Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien nicht verlängert – Homeoffice
- Besteuerung der grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeit
Quelle
LawMedia Redaktionsteam