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Schweiz + Italien: Dauerhafte Steuerregeln für das Homeoffice sind in Kraft

In Kraft getreten am 09.02.2026

Datum:
16.02.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Unternehmenssteuern, Steuern natürliche Personen
Thema:
Schweiz + Italien
Stichworte:
dauerhafte Steuerregeln, Grenzgänger, Homeoffice, Italien, Schweiz, Steuern, Steuerregeln
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Änderungsprotokoll, welches die Frage der Besteuerung von Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger dauerhaft regelt,

  • ist nach dem Abschluss der Genehmigungsverfahren in der Schweiz und Italien in Kraft getreten am
    • 09.02.2026.

Das Änderungsprotokoll

Seit diesem Datum haben Grenzgängerinnen und Grenzgänger die Möglichkeit,

  • bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten,
    • ohne dass sich etwas
      • an den geltenden Besteuerungsregeln oder
      • am Status von Grenzgängerinnen und Grenzgängern ändert.

in lingua italiana

Il protocollo di modifica, che disciplina in modo permanente la questione della tassazione del lavoro da casa per i lavoratori frontalieri,

  • è entrato in vigore il
    • 09.02.2026,

dopo il completamento delle procedure di approvazione in Svizzera e in Italia.

Il protocollo di modifica

  • è applicabile dal 01.01.2024 e
  • sostituisce un accordo di mutuo consenso corrispondente.

Da tale data, i lavoratori frontalieri hanno la possibilità di

  • svolgere fino al 25% del loro orario di lavoro in telelavoro,
    • senza che ciò comporti alcuna modifica
      • alle norme fiscali vigenti o
      • allo status dei lavoratori frontalieri.

Beilage

Änderungsprotokoll

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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