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Reiserecht

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Nahost-Reisen: Weitreichende Luftraumsperren

Bezahlt die Reiseversicherung?

Datum:
05.03.2026
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Reiserecht
Thema:
Nahost-Reisen: Weitreichende Luftraumsperren
Stichworte:
Flugverbindungen, Flugverkehr, Höhere Gewalt, Iran, Kriegshandlungen, Krisengebiete, Luftraumsperren, Naher Osten, Nahost, Pauschalreisen, Reiseveranstalter, Reiseversicherung, Vertragliche Leistungspflichten
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Im Nahen Osten / Iran sind aufgrund der Eskalation (Angriffe / Krieg) die Flugverbindungen eingeschränkt.

Bis jetzt wurden keine verletzten Schweizer gemeldet, aber viele sitzen in Flughäfen der «Golfregion» fest.

Pauschalreisen

Bei Pauschalreisen in den Nahen Osten, die infolge der Kriegslage abgesagt oder verlaufsgestört sind, müssen Reisende

  • zusätzliche Reise- und Aufenthaltskosten selbst tragen.

Reiseveranstalter

Reiseveranstalter sind bei

  • sog. höherer Gewalt (Force Majeure)

zur Unterstützung verpflichtet.

Gemäss Internet-Mitteilung des Schweizer Reise-Verbandes in einer Mitteilung vom Montag 02.03.2026 hafteten die Reiseveranstalter nicht für

  • AusfäIIe oder
  • Mehrkosten.

Die Veranstalter müssen aber Hilfe

  • bei der Rückreise organisieren und
  • bei Bedarf etwa verlängerte Hotelaufenthalte ermöglichen.

Vertragliche Leistungspflichten

Die vertragliche Leistungspflicht der Reiseveranstalter bleiben bestehen.

Entstehen jedoch

  • wegen Flugausfällen oder
  • Sicherheitslage

Zusatzkosten wie für

  • alternative Flüge oder
  • längere Aufenthalte,

müssen diese

  • grundsätzlich die Reisenden selbst übernehmen.

Reiseversicherung

Ob eine Reiseversicherer die Schadenersatzansprüche deckt, hängt von der Deckung der konkreten Reiseversicherungs-Police ab.

Kreditkarten der Gold- oder Platinum-Qualität bieten in ihren Konditionen oft eine hervorragende Reiseschutzdeckung an; bitte prüfen und beanspruchen.

Die Leistungen des Reiseversicherers für eine individuell versicherte Reise bestimmt sich nach der Versicherungsdeckung gemäss Versicherungspolice.

EDA: Aktuelle Informationen für Schweizer Staatsangehörige im Iran

Aktuelle Informationen des EDA für Schweizer Staatsangehörige konzentrieren sich derzeit

  • auf die angespannte Sicherheitslage im Nahen Osten (insb. Iran),
    • wo wegen Flugbeschränkungen viele Reisende feststecken.

Das EDA empfiehlt

  • die Nutzung der Travel Admin App zur Registrierung und
  • bietet über die Helpline (+41 800 24 7 365) rund um die Uhr Unterstützung.

Link

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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